ben_wade
Wird die Lohnsteuer für ausländische Bauarbeiter, deren Firmensitz ausßerhalb Deutschlands ist, in Deutschland gezahlt?
Sehr geehrte,
da ich nicht in Deutschland wohnhaft bin, wollte ich bezüglich der Lohnsteuer in Deutschland fragen.
Ich bin in einem slowenischen Bauunternehmen (der Sitz bleibt weiterhin in Slowenien, obwohl demnächst in Deutschland gearbeitet wird) tätig und da bald in Deutschland gearbeitet wird, wollte ich bezüglich der Lohnsteuer fragen, ob diese in Deutschland oder Slowenien für unsere Mitarbeiter gezahlt wird oder gar in beiden Ländern gleichzeitig (wobei ich mir die letzte Option kaum vorstellen kann)?
Ich hoffe, hier eine Antwort zu erhalten, da es uns sehr wichtig ist.
mit freundlichen Grüßen
da ich nicht in Deutschland wohnhaft bin, wollte ich bezüglich der Lohnsteuer in Deutschland fragen.
Ich bin in einem slowenischen Bauunternehmen (der Sitz bleibt weiterhin in Slowenien, obwohl demnächst in Deutschland gearbeitet wird) tätig und da bald in Deutschland gearbeitet wird, wollte ich bezüglich der Lohnsteuer fragen, ob diese in Deutschland oder Slowenien für unsere Mitarbeiter gezahlt wird oder gar in beiden Ländern gleichzeitig (wobei ich mir die letzte Option kaum vorstellen kann)?
Ich hoffe, hier eine Antwort zu erhalten, da es uns sehr wichtig ist.
mit freundlichen Grüßen
Antworten (4)
Zwischen Slowenien und Deutschland gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Siehe: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Slowenien/2006-12-07-Slowenien-Abkommen-DBA.html
Darüber hinaus sind bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Deutschland noch weitere Vorschriften zu beachten.
Siehe: http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Arbeit/Arbeitgeber-mit-Sitz-ausserhalb-Deutschlands/arbeitgeber-mit-sitz-ausserhalb-deutschlands_node.html
Siehe: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Slowenien/2006-12-07-Slowenien-Abkommen-DBA.html
Darüber hinaus sind bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Deutschland noch weitere Vorschriften zu beachten.
Siehe: http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Arbeit/Arbeitgeber-mit-Sitz-ausserhalb-Deutschlands/arbeitgeber-mit-sitz-ausserhalb-deutschlands_node.html
ing, genau so ist es!!
Steht in Artikel 15 des "Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Mai 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen"
Steht in Artikel 15 des "Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Mai 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen"
Warum existiert die Lohnsteuer? Dadurch wird doch zusätzlich verhindert, dass Menschen sozialversichert beschäftigt werden.