Lohnsteuernachzahlung
Hallo
Ist es vom Finanzamt richtig, daß zu meinem Gehalt von Netto 2000€ auch noch die kleine Rente von 600 meiner Frau dazu gerechnet wird?
Ist es vom Finanzamt richtig, daß zu meinem Gehalt von Netto 2000€ auch noch die kleine Rente von 600 meiner Frau dazu gerechnet wird?
Antworten (12)
Grundsätzlich ist jedes Einkommen steuerpflichtig. Bei getrennter Veranlagung, wird die Rente deiner Frau selbstverständlich nicht dazu gerechnet, bei gemeinsamer Veranlagung (Ehegatten-Splitting) dagegen schon. Dafür dürft ihr dann auch zwei Mal den Grundfreibetrag geltend machen, was unterm Strich in der von dir genannten Konstellation ein großer Vorteil sein dürfte.
Bei der Einkommensteuererklärung werden alle Einkommensarten berücksichtigt und dann die Steuer berechnet.
Deine Frau bekommt ihre Rente unversteuert, also wird sie bei der Einkommensteuererklärung nachversteuert. Wenn das dazu führt, dass Du nachzahlen musst, dann liegt das aber nicht an Deiner Frau. Die paar Kröten, die von ihrem Geld abgehen, sind Peanuts. Es liegt eher daran, dass Du nicht schlecht verdienst und selbst zu wenig Steuervorauszahlung leistest (sprich: Du bist in SK III).
Das habe ich hier schon ein paar mal geschrieben: SK III für den Arbeitenden bedeutet viel Netto im laufenden Jahr, aber Nachzahlung im nächsten Jahr, wenn der Partner Rentner ist. Wer damit nicht umgehen kann, geht in SK IV, da würde es hier praktisch keine Nachzahlung geben.
Deine Frau bekommt ihre Rente unversteuert, also wird sie bei der Einkommensteuererklärung nachversteuert. Wenn das dazu führt, dass Du nachzahlen musst, dann liegt das aber nicht an Deiner Frau. Die paar Kröten, die von ihrem Geld abgehen, sind Peanuts. Es liegt eher daran, dass Du nicht schlecht verdienst und selbst zu wenig Steuervorauszahlung leistest (sprich: Du bist in SK III).
Das habe ich hier schon ein paar mal geschrieben: SK III für den Arbeitenden bedeutet viel Netto im laufenden Jahr, aber Nachzahlung im nächsten Jahr, wenn der Partner Rentner ist. Wer damit nicht umgehen kann, geht in SK IV, da würde es hier praktisch keine Nachzahlung geben.
Grundsätzlich werden Einkünfte aus Renten ebenfalls bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt, wenn sie steuerpflichtig sind. Für eine genaue Auskunft über die Berechnung der Lohnsteuer empfehle ich jedoch, sich direkt an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden.
Grundsätzlich werden Einkünfte aus Renten ebenfalls bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt, wenn sie steuerpflichtig sind. Für eine genaue Auskunft über die Berechnung der Lohnsteuer empfehle ich jedoch, sich direkt an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden.
Grundsätzlich werden Einkünfte aus Renten ebenfalls bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt, wenn sie steuerpflichtig sind. Für eine genaue Auskunft über die Berechnung der Lohnsteuer empfehle ich jedoch, sich direkt an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden.
Grundsätzlich werden Einkünfte aus Renten ebenfalls bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt, wenn sie steuerpflichtig sind. Für eine genaue Auskunft über die Berechnung der Lohnsteuer empfehle ich jedoch, sich direkt an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden.
Grundsätzlich werden Einkünfte aus Renten ebenfalls bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt, wenn sie steuerpflichtig sind. Für eine genaue Auskunft über die Berechnung der Lohnsteuer empfehle ich jedoch, sich direkt an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden.
Das Finanzamt hat da wohl was falsch verstanden! Dein Gehalt von netto 2000€ und die kleine Rente deiner Frau von 600€ werden normalerweise nicht einfach zusammen gerechnet. Jeder wird für sich versteuert.
@adrian27: es ist nicht verwerflich, von bestimmten Dingen aber mal so gar keine Ahnung zu haben.
Allerdings sollte man dann zu diesem Thema keine Antworten geben.
Rentenzahlungen sind Einkommen. Punkt.
Einkommen fließt in die Einkommensteuerberechnung ein. Punkt.
Der Standard für Ehepaare ist "Zusammenveranlagung". Punkt.
Alles weitere hängt vom Einzelfall ab.
Allerdings sollte man dann zu diesem Thema keine Antworten geben.
Rentenzahlungen sind Einkommen. Punkt.
Einkommen fließt in die Einkommensteuerberechnung ein. Punkt.
Der Standard für Ehepaare ist "Zusammenveranlagung". Punkt.
Alles weitere hängt vom Einzelfall ab.
"Das Finanzamt hat da wohl was falsch verstanden!"
Macht das Finanzamt doch ständig. Jedenfalls, wenn ich so an meine Steuerbescheide denke.
Immer wollen die was von mir haben. Dabei ist es genau andersherum.
Es kann natürlich auch sein, dass es bei Steuerbescheiden nicht ums Verstehen, sondern um die Anwendung von Steuerrecht geht.
Macht das Finanzamt doch ständig. Jedenfalls, wenn ich so an meine Steuerbescheide denke.
Immer wollen die was von mir haben. Dabei ist es genau andersherum.
Es kann natürlich auch sein, dass es bei Steuerbescheiden nicht ums Verstehen, sondern um die Anwendung von Steuerrecht geht.