WinkleJ20
Unter welchen Umständen muss ich nach Auszug die Wände streichen? Laut Vertrag muss die Übergabe nur besenrein erfolgen.
Antworten (6)
Ich meine, dass ich dazu mal ein Urteil gelesen habe, wo drin stand, dass man nicht verpflichtet werden kann (auch nicht wenn es im Vertrag steht). Wenn man allerdings wirklich die Wände schwarz gestrichen hat, könnte das dann doch wohl Probleme geben, aber die normale Abnutzung ist dem Mieter "glaub ich" nicht in Rechnung zu stellen.
Auch wenn im Mietvertrag drin steht, dass die Wohnung nur besenrein sein soll. Meistens ist es auch damit verbunden, dass die Wände auch weiß gestrichen sein müssen. Es sei denn, Sie haben einen Nachmieter gefunden, der Ihre Wohnung so übernimmt wie sie ist. Mitsamt den farbig gestrichenen Wänden. Am besten, Sie fragen nochmal ihren Vermieter.
Muss die Wohnung besenrein nach dem Auszug übergeben werden, ist ein vorheriges Streichen der Wände nicht nötig. Ausnahmen von dieser Regelung können dann auftreten, wenn die Wände vorher farbig gestrichen wurden. In diesem Fall ist der Ausgangszustand, in der Regel sind das weiße Wände, wieder herzustellen, da nicht davon auszugehen ist, dass der nächste Mieter den selben Farbeschmack des Vormieters teilt.
Wenn laut Vertrag nichts anderes festhalten wurde, so muss du auch nicht mehr machen als die Wohnung eben wie festgehalten verlassen. Abgesehen davon spricht man davon, dass man eine Wohnung genau so verlassen sollte, wie es dem Zustand entspricht, wo man einzogen ist. So kann man selbst ermitteln, wann man womöglich neu streichen muss.