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sky_scholz1968

Mein Arbeitgeber meint, er wäre dazu berechtigt, mich zur Wochenendbereitschaft zu zwingen. Ich sehe das aber nicht so. Was könnte ich gegen seine Zwangsmaßnahmen machen? Ich brauche nämlich dringenst mehr Freizeit.

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Antworten (7)
susaram
Diese Fragen regelt Ihr Arbeitsvertrag.
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MaG666
Nebenbei gibt es auch noch Fachanwälte für Arbeitsrecht, die solche Fragen mit Sicherheit besser beantworten können als so eine Community, wo sich viele Möchtegern-Experten rumtreiben ;-)
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Ingenius
Was ist Ihnen denn mehr Wert, Ihr Arbeitsplatz oder Ihre Freizeit? Darauf läuft es letztendlich hinaus. Ihr Arbeitgeber macht das ja nicht, weil er Sie ärgern will, sondern weil der Bedarf da ist. Von einem Rechtsstreit würde ich absehen. Selbst wenn Sie den gewinnen sollten, stehen Sie ganz oben auf der Abschussliste. Dann hätten Sie genügend Freizeit.
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Gast
an MaG666: ein anwalt kostet aber mehr als die nutzung der community.
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Herr_Schröder-Dorf1
Ob du am Wochenende für den Betrieb zur Bereitschaft stehst, müsste eigentlich ganz klar in deinem Vertrag definiert sein. Es ist eine Abmachung, die vorher besprochen werden muss. Wenn es allerdings nur um eine einmalige Sache geht, weil evtl. einfach viel zu tun ist, dann würde ich es tun an deiner Stelle.
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marmitz_ka
Es kommt drauf an was in deinem Arbeitsvertrag festgehalten ist. Falls dort nichts vermerkt ist, kann dich dein Chef nicht einfach dazu zwingen. Wende dich am besten mal an eine Rechtsberatung, es gibt ja spezialisierte Anwälte, die sich im Arbeitsrecht besonders gut auskennen.
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neumann69
Ich würde Dir empfehlen Deinen Arbeitsvertrag zu nehmen um herauszufinden, wie das darin geregelt ist. Sollte in diesem drin stehen, dass Du, nach Bedarf oder teilweise, dazu bereit bist, dann musst Du wohl zur Arbeit antreten. Du hast es ja in dieser Vertragsvereinbarung unterschrieben.Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du nur bei einem Anwalt für Arbeitsrecht Rat suchen.
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