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Gast

Mein Arbeitgeber verweigert mir die Arbeit.

Ich habe zwei Arbeitgeber. Einen auf Steuerkarte und einen auf 450€ Basis. Nach vier Wochen Krankheit( Knieverletzung) bin ich nach Absprache mit meinem Arzt wieder zur Arbeit gegangen, da die Genesung sehr langwierig ist. Ich habe eine Gehhilfe zur Unterstützung. Für meinen ersten Arbeitgeber(Steuerkarte) war das völlig Ok. Mein zweiter Arbeitgeber (450€ Basis) will nicht das ich arbeite, da ich nach seiner Meinung nicht voll einsetzbar bin. Ich mache bei beiden Arbeitgebern das Gleiche. Kinderbetreuung. Da ich jetzt viele Minusstunden aufbaue soll ein Teil meines Urlaubs dafür angerechnet werden. Darf er das? Ich weiß ja noch gar nicht wie lange ich die Gehhilfe als Unterstützung brauche. Erst im Mai habe ich einen Termin bei einem Othopäden bekommen.
Frage beantworten Frage Nummer 3000046827 Frage melden

Antworten (8)
tüdel
Puh, ich habe da meine Zweifel, dass er das wirklich darf. Vielleicht hilft dir das weiter:

http://www.karrierepropeller.de/rueckkehrgespraech-betriebsrat/

Habt ihr einen Betriebsrat? Dann den unbedingt hinzuziehen!
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elfigy
Es wäre wichtig zu wissen, ob dich der Arzt arbeitsfähig geschrieben hat. Was meinst du mit "Absprache mit dem Arzt?"
Wenn du arbeitsfähig geschrieben bist, muß man dich beschäftigen, oder ein Arbeitsverbot aussprechen, aber dann muß er dich bezahlen, so als würdest du arbeiten.

Ich hoffe, du bist nicht ohne arbeitsfähig geschrieben zu sein, zu deinem Hauptarbeitsgeber arbeiten gegangen. Du bekämst, wenn was passiert, grosse Schwierigkeiten mit der Versicherung.
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elfigy
ups da habe ich mich nicht richtig ausgedrückt.
Gesund geschrieben sagt man bei uns, wenn die AU beendet ist, also nicht verlängert wird. Das war zugegeben salopp formuliert.
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elfigy
Lieber ing, du hast recht. Ich hab mich schlau gemacht. Da bin ich aber baff. Nicht weil du recht hast, sondern weil ich Stein und Bein geschworen hätte, daß man mit AU aus Versicherungsgründen nicht arbeiten sollte.
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Panther
Lieber Gast,
wenn dein Arbeitgeber verweigert, dir Arbeit zu geben, ist er wohl kaum ein Arbeitgeber.
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NiLaterne
Nein,das darf er nicht. Sie dürfen warscheinlich sogar darauf hoffen,dass die Minusstunden nicht gültig sind,da sie ja ihre Arbeitskraft angeboten haben.Im übrigen,wenn sich der Chef derart schwer tut sie wieder arbeiten zu lassen,es gibt im Moment sehr viele freie Stellen in dem Sekor.
Ich würde mir an ihrer Stelle einen Anwalt nehmen,abklären ob die Erstberatung kostenfrei ist,denn es könnte sogar sein,dass ihnen der Lohn zusteht,da sie wie gesagt,die Arbeitskraft zur Verfügung stellen und sie belegen können ,dass sie wieder arbeiten können. Weil,sie ja am anderen Arbeitsplatz,selbiges machen. Viel Glück.
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Spock
Irgendwie verstehe ich den ganzen Fall nicht. Knieverletzung - was für eine. Eine Verletzung ist entweder ein Knochen- oder ein Knorpelschaden und der heilt nicht, der muss durch einen Orthopäden behandelt werden. Und wenn er unbehandelt heilt, z.B. bei Brüchen, dann heilt er so, dass Du nie wieder richtig laufen kannst. Bei welchem Metzger statt Arzt bist Du denn? Nächste Frage - Gehhilfe. Was für eine? Rolator? Krücken? Wie machst Du Kinderbetreuung, wenn Du den lieben Kleinen gar nicht hinterherkommst? Das geht gar nicht. Arzt und Orthopäde sind Versager, dem 1. Arbeitgeber müßten die Eltern ihre Kinder entziehen, der ist verantwortungslos und der 2. hat recht, wenn er die Verantwortung für Deine Leistung auf Krücken nicht übernehmen will. Stell Dir nur vor, ein Kind läuft weg und wird totgefahren, weil Du auf Krücken bist. Oder es klettert wo rauf und fällt runter, weil Du nicht schnell genug da bist und landet querschnittgelähmt im Rollstuhl. <Ironie an> Schöner Gedanke <Ironie aus>? Aber keine Minusstunden gemacht. Verantwortung ist angesagt auf allen Seiten!
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