KittyCat
Mein Ex-Vermieter soll meine Mietschuldenfreiheit bestätigen. Darf er das verneinen oder Geld dafür nehmen?
Antworten (7)
Ungerechtfertigter Weise "verneinen" darf er es nicht - "verweigern" hingegen schon.
Warum sollte er zu irgendwas verpflichtet sein!
Warum sollte er zu irgendwas verpflichtet sein!
Wem gegenüber soll er das denn bestätigen; dem neuen Vermieter etwa?
Dann würde ich mir eine andere Bude suchen, bevor ich mich bei einem Kontrollfreak einmiete. Heute Mitschuldenfreiheit und morgen wöchentliche Wohnungsbesichtigungen?
Dann würde ich mir eine andere Bude suchen, bevor ich mich bei einem Kontrollfreak einmiete. Heute Mitschuldenfreiheit und morgen wöchentliche Wohnungsbesichtigungen?
@blondienchen: Ich kann so einen Vermieter schon verstehen. Schließlich geht es hier um viel Geld, und einen säumigen Mieter wird man nicht so schnell wieder los.
Mitschuldenfreiheit finde ich dabei noch deutlich angenehmer als das Vorweisen von Gehaltsabrechnungen o.ä., was durchaus auch verlangt wird.
Mitschuldenfreiheit finde ich dabei noch deutlich angenehmer als das Vorweisen von Gehaltsabrechnungen o.ä., was durchaus auch verlangt wird.
@blondienchen: Ich kann das auch nachvollziehen, dass ein neuer Vermieter sich zumindest ein paar Informationen beschaffen will, wen er sich ins Haus holt. Bei unserer mieterfreundlichen Gesetzgebung hast Du Theater ohne Ende, wenn ein Mieter die Zahlungen einstellt oder Du einen Mietnomaden im Haus hast, der alles zerstört. Für "kleine" Vermieter, die sich z. B. eine einzelne Wohnung als Altersvorsorge zur Vermietung gekauft haben, kann das finanziellen Ruin bedeuten.
Für eine Mietschuldenfreiheit darf der Vermieter kein Geld verlangen. Theoretisch kann er sich allerdings weigern, diese auszustellen. Falls Sie Mietschulden gehabt haben sollten (auch in der Vergangenheit) oder manchmal Ihren Verpflichtungen nicht einwandfrei und fristgerecht nachgekommen sind, wie zum Beispiel eine Nebenkostenabrechnung zu Ihren Ungunsten nicht vollständig beglichen haben, so kann der Vermieter Ihnen keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung mit gutem Gewissen ausstellen. Diese Bescheinigung sagt etwas über Ihr "Mietverhalten" aus und soll für Ihren neuen Vermieter als Entscheidungsgrundlage dienen, ob er Sie als neuen Mieter akzeptiert oder ablehnt.
Der ehemalige Vermieter darf und braucht diese Bescheinigung nur ausstellen, wenn wirklich alle Kriterien dafür erfüllt sind. Auf einer Mietschuldenfreiheitsbestätigung wird zum Beispiel aufgeführt, ob der Mieter immer pünktlich gezahlt hat, dies gilt auch für eventuelle Nebenkostenabrechnungen etc. Sollte man seinen Verpflichtungen dem Vermieter gegenüber manchmal nicht nachgekommen sein, allerdings nun am Ende zwar keine Mietschulden mehr bestehen, so kann der ehemalige Vermieter solch eine Bescheinigung nicht ausstellen. Diese Bescheinigung soll eine Informationsgrundlage für einen neuen Vermieter sein, wie sich der Mieter bezüglich seiner Verpflichtungen verhält.
Für eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung darf der Vermieter kein Geld nehmen. Solch eine Bescheinigung muss vom Vermieter nach bestem Wissen und Gewissen ausgestellt werden, so dass er ebenfalls vermerken müsste, wenn es so ist, wenn Sie nicht immer pünktlich oder nicht immer die volle Mietsumme gezahlt haben. Dieses Dokument soll Ihrem neuen Vermieter als Grundlage dienen, ob Sie ein zuverlässiger Mieter sind. Sollten Sie tatsächlich nicht immer korrekt gezahlt haben, so kann der Vermieter sich selbstverständlich weigern, Ihnen zu bestätigen, Sie hätten immer korrekt gezahlt.