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Gast

Mein Hund hat in einem unbemerkten Augenblick die Hündin meines Nachbarn besprungen. Der nun regt sich darüber bei mir heftig auf. Müsste er nicht selber auf sein Tier aufpassen?

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Antworten (5)
Opal
Soll er sich doch drüber freuen, hat er bald nen paar Welpen zuhause. Und kann damit auch noch Kohle scheffeln wenn er die verkauft. Also was regt der sich so auf???
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bh_roth
Das heißt also, die Hündin des Nachbarn hat in einem unbedachten Moment deinen Rüden rangelassen? Na, dem würde ich aber was erzählen, so seine Aufsichtspflicht zu vernachlässigen.
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Musca
In meiner Nachbarschaft gab es einen Prof mit 2 jungen Söhnen, passend dazu eine weitere Familie mit 2 Töchtern. Der Vater der Töchter beschwerte sich über die Balzerei der Jungs, worauf der Prof. trocken antwortete: "meinetwegen sperren sie doch ihre Hühner ein, ich lass meine Hähne laufen"
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BitteFreundlich
Mein Gott. Das sind Tiere - klar hat man da auch eine Aufsichtspflicht aber sich so über sowas aufzuregen.. Das sind auch Lebewesen mit gewissen Trieben.
In meinen Augen hätten beide aufpassen müssen - jetzt ist es aber eben so und wenn Welpen entstanden sind werden die Kosten eben geteilt. Basta.
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Ambull
Kommt auf die "Empfängnis"-Situation an.
War die läufige Hündin auf dem Grundstück ihres Besitzers und ein fremder Rüde verschafft sich Zutritt, so wurde die Aufsichtspflicht seitens des Rüdenhalters sehr wohl verletzt und der Besitzer der Hündin hat jeden Grund, sich aufzuregen.
Falls die Hündin aus dieser Situation heraus trächtig wurde, bedeutet das für den Halter der Hündin jede Menge Umstände, Arbeit und Kosten.
Sollte die läufige Hündin allerdings unangeleint oder unbeaufsichtigt unterwegs gewesen sein, dann hat tatsächlich der Halter der Hündin seine Aufsichtspflicht verletzt und kann sich nun nicht wirklich beschweren.
Halter einer Hündin sollten um die besondere Situation der Läufigkeit wissen und dafür Sorge tragen, dass ihre Hündin in dieser Zeit nicht unbemerkten oder unkontrollierten Kontakt zu Rüden hat.
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