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naddel

Mein Mann ist die zweite Woche krank geschrieben wegen Erkältung aber nicht mehr Bett lägerisch. Chef hat gesehen wie er Rasen mäht und haben heute fristlose Kündigung bekommen. ist das rechtens?

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Antworten (16)
hphersel
normalerweise nicht. Aber vergeudet Eure Zeit nicht mit der Suche im Internet; sucht Euch einen Anwalt für Arbeitsrecht!
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Gast
Ganz egal ob es rechtens ist, den Job ist er los. Selbst wenn dein Mann recht bekommt, das Verhältnis zum Chef ist ab heute vergiftet. Über kurz oder länglich ist er den Job los.
Aber für ein Urteil braucht der Richter sowieso noch einige Daten. Was zum Pheispiel ist dein Mann von Beruf? Wie hoch war der Rasen? Angaben bitte in mm. Welches Rasenmähermodell wurde benutzt? Wie groß war die gemähte Fläche? Wurde ohne Pause gemäht? Bei Benzinrasenmähern, wurde nachgetankt? Spritangaben bitte in Liter. Da dein mann wegen Erkältung zuhause war, hat er mit Mütze und Schal gemäht? Pullover oder Jacke oder beides?
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bh_roth
Überaus witzig.
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sehrunlustig
Die Frage ist hoffentlich nicht ernst gemeint!
Wenn doch: Wer sich wegen einer Erkältung (!) zwei Wochen (!!) krankschreiben lassen muss, den würde ich auch nicht gerne als meinen Angestellten haben. Arbeitsscheues Gesindel!
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Der_Denis
Krank geschrieben bedeutet nicht, dass du zu Hause bleiben musst. Du darfst nur nichts tun, das die Krankeit verschlimmert oder die Genesung verkürzt. Wie beurteilst du die Sache, hat er durch das Rasen mähen riskiert länger krank zu bleiben? Aber das wird wohl ein Arzt oder Anwalt beurteilen müssen.
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umjo
naddel, die erste Antwort ist schon auch die letzte sinnvolle!
Schnellstens zum Anwalt!
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umjo
ok, ing793 ist mir um 1 sek. zuvorgekommen...
Auch diese Antwort ist selbstredend eine sinnvolle!
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Dorfdepp
Mit einer normalen Erkältung bin ich immer zur Arbeit gegangen. Wenn dein Mann wegen einer Erkältung zwei Wochen krankgeschrieben wurde, ist das schon heftig. Da würde ich keinen Rasen mähen, weil körperliche Belastung der schnellen Genesung entgegensteht. Dem Chef sollte auch gekündigt werden, wenn er während der Arbeitszeit nichts Besseres zu tun hat als seine Angestellten zu Hause zu kontrollieren. Damit hätte er besser jemanden beauftragt.
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DerDoofe
Ist hier eigentlich bekannt, dass es viele Berufe gibt, die mit einer Erkältung - auch einer einfachen (was immer das sein soll) - gar nicht ausgeübt werden dürfen. Alle Berufe im Gesundheitswesen fallen unter das Arbeits- und Berschäftigungsverbot. Noch ein Beispiel: Die Lebensmittelbranche incl. Gastronomie.

Der geschilderte Sachverhalt ist so dürftig, dass eine Antwort gar nicht möglich ist!
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bh_roth
@dorfdepp: Völlig unwichtig, was du gemacht hast oder machst, wenn du krank warst oder bist. Und hat mit der Frage auch nichts zu tun.
.
@DerDoofe: Ja, ich weiß das. In meinem früheren Beruf ging mit einer Erkältung gar nichts. Da war es verpflichtend, zu dem Arzt zu gehen, der nur für Meinesgleichen da war. Und der hat einen erst nach gesundheitlicher Wiederherstellung wieder arbeitsfähig geschrieben. Da konnten schon mal 2 Wochen ins Land gehen.
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Cordelier
ha,Dorfdepp. mein früher Chef hat telefonmobbing gamacht und die krankgemeldeten zuhaude aufgesucht und die oder seinen Lebenspartner an der Tür angeschrien, warum er nicht zu Arbeit kommt. Echt wahr.
Bei mir war der ganzen tag telefonterror weil ich hehe 60 km weg wohnte.
Das war Terror pur. Hab auch nur nen 3/4 Jahr mitgemacht wo auch währen dieser Zeit die komplette Beifahrersdeite von meine Cupra zerkrazt worden ist
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Dorfdepp
@ bh_roth
Natürlich ist es unwichtig, was ich tue. Aber mit der Frage hat es schon zu tun. Ich formuliere es gerne um: Mit einer normalen Erkältung kann man arbeiten gehen. Wenn dein Mann wegen einer Erkältung zwei Wochen krankgeschrieben wurde, ist das schon heftig. Da sollte er keinen Rasen mähen, weil körperliche Belastung der schnellen Genesung entgegensteht. So gesehen ist die Kündigung rechtens.

@ DerDoofe
Mit Logik kann man leicht darauf schließen, dass dieser Fall hier nicht zutrifft, weil das dem Chef bekannt sein dürfte. Was also hat diese Antwort mit der Frage zu tun?
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umjo
Dorfdepp, ich wäre mit Deinen Statements deutlich zurückhaltender.
1.) Wer sagt Dir, dass naddel zwar 'Erkältung' schreibt, es sich aber realiter um eine Grippe gehandelt hat?
Diese Unterscheidung fällt leider sogar manchen Ärzten schwer.

Recht hast Du allerdings damit, dass körperliche Belastung grundsätzlich einer schnellen Genesung entgegenstehen kann.
Deiner Folgerung, die Kündigung (fristlos!) sei daher jedenfalls rechtens, steht einer abschließenden juristischen Beurteilung dieser Frage jedoch entgegen. Und könnte schlimmstenfalls den Mann von naddel davon abhalten, sich umgehend fachkundig beraten zu lassen; ich halte diese Aussage daher für vorschnell.
Auch Deine Beurteilung des Postings von DerDoofe schein mir etwas gewagt. Was wäre denn z.B., wenn Chef -u.U. aus einem völlig anderen Grund- den gebotenen Sachverhalt für seine (fristlose!) Kündigung 'genutzt' hätte?
Manche Chefs nutzen auch kleinste Verfehlungen missliebiger Arbeitnehmer dazu, trotz drohender -z.T. erheblicher- Abfindungszahlungen, dem AN eben trotzdem zu kündigen.
Habe Derartiges als zeitweise aktiver Gewerkschafter leider mehrfach erleben müssen.
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Dorfdepp
@ umjo
Wer eine Grippe oder auch nur einen grippalen Infekt hat, ist wirklich nicht in der Lage, Rasen zu mähen. Letzteren hatte ich vor einem Monat, da ging fast eine Woche lang gar nichts.
Zu dem, was DerDoofe geschrieben hat, bleibe ich bei meiner Meinung. Jemand, der in den genannten Bereichen arbeitet, weiß das, und die Chefs wissen das auch. Da können keine Gründe vorgeschoben werden.
Natürlich kann sich der Mann einen Anwalt nehmen, er sollte sich nur keine zu großen Hoffnungen machen. Wie Tisi schon schrieb, ist das Verhältnis zwischen Chef und Arbeitnehmer zerrüttet.
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StechusKaktus
Das Wichtigste: eine Kündigungsschutzklage muss sehr kurzfristig eingereicht werden.
Nicht trödeln, sonst ist die Abindung hin!!!
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DerDoofe
Dorfdepp, deine Unterstellung, ich könne nicht logisch denken, hat mich amüsiert lächeln lassen.

Und nun erzähle du mir noch, was zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer logisch abläuft. Im Regelfall haben beide nicht den Hauch einer Ahnung vom juristischen Hintergrund eines Arbeitsvertrages. Wie sollen sie dann von so speziellen Normen wie z.B. denen des Infektionsschutzes Kenntnis haben?

Nochmals: Der Sachverhalt lässt keine Schlüsse zu!
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