Mein Wohnrecht 1 Ranges wurde gelöscht
mein Wohnrecht seit 15 Jahren wurde gelöscht weil ich bei einer EV es nicht angegeben haben soll. Ich 100% Schwerbehindert kann die Hände nicht bewegen war 1j im Krankenhaus mit Koma. War zuhause und musste EV abgeben .Der Gerichtsvollziehen hat fragen gestellt und ich habe sie beantwortet ,ich habe ihn gesagt das ich Wohnrecht habe er hat es nicht eingetragen. Dann hatt mein Ex Schwiegervater noch zwei Zeugen gesucht d die aussagen das ich ihnen trotz EV. 3500€ gegeben haben soll. Dann wurde mein Wohnrecht gelöscht und meine EX Klagt auf Räumungsklage. Sie ist alleinige im Grundbuch eingetragene Eigentümerin. Sind Geschieden und hatten eine Zugewinngemeinschaft. Mir gehört doch die Hälfte. was kann ich machen. lg jo po
Antworten (8)
Das klingt nach einer üblen Geschichte.
1. Was ist ein EV?
2. Wie hast du diesen Kommentar geschrieben, wenn du deine Hände nicht bewegen kannst?
Achso und: Geh zu einem Anwalt.
(Warum können Gäste nicht auf Antworten antworten? Das nervt.)
1. Was ist ein EV?
2. Wie hast du diesen Kommentar geschrieben, wenn du deine Hände nicht bewegen kannst?
Achso und: Geh zu einem Anwalt.
(Warum können Gäste nicht auf Antworten antworten? Das nervt.)
Die EV ist die "Eidesstattliche Versicherung", die bestätigt, dass ein abgegebenes Vermögensverzeichnis der Richtigkeit entspricht. Das macht man beim Gerichtsvollzieher.
Seit mindestens 5 Jahre lese ich hier Fragen und Antworten und ich kann Ihnen sagen: Hier bekommen Sie keine Antwort auf Ihre Frage. Das ist mehr oder weniger ein Chatroom (Unterhaltungsraum) für gelangweilte Leute (User) die sich alle mehr oder weniger kennen und sich darüber lustig machen wenn ein Gast eine Frage stellt.
@ Major Tom
Ich bin hier noch keine 5 Jahre, lese aber immer wieder Vorwürfe gegen die aktiv präsenten User. Auf ordentliche, durchdachte Fragen gibt es meist ordentliche Antworten, ein paar Ausreißer sind immer dabei, auch von mir.
Aber was soll man mit dieser Frage anfangen? Warum hat der GV bei der EV das WR nicht eingetragen? Wenn es im Grundbuch steht, kann es nicht einfach gelöscht werden, auch wenn das viele Leute gern tun würden. Wenn die Ex als alleinige Eigentümerin eingetragen ist und der Fragesteller nur mit einem Wohnrecht, wie kommt er darauf, dass ihm die Hälfte des Hauses gehört? Würde es unter Zugewinn fallen, wäre er als Miteigentümer eingetragen.
Die einzige richtige Antwort auf diese Frage wurde schon gegeben: Einen Anwalt aufsuchen, der kann vielleicht etwas Licht in das Dunkel bringen. Beneiden tue ich ihn dafür nicht.
Was soll also das Gestänker?
Ich bin hier noch keine 5 Jahre, lese aber immer wieder Vorwürfe gegen die aktiv präsenten User. Auf ordentliche, durchdachte Fragen gibt es meist ordentliche Antworten, ein paar Ausreißer sind immer dabei, auch von mir.
Aber was soll man mit dieser Frage anfangen? Warum hat der GV bei der EV das WR nicht eingetragen? Wenn es im Grundbuch steht, kann es nicht einfach gelöscht werden, auch wenn das viele Leute gern tun würden. Wenn die Ex als alleinige Eigentümerin eingetragen ist und der Fragesteller nur mit einem Wohnrecht, wie kommt er darauf, dass ihm die Hälfte des Hauses gehört? Würde es unter Zugewinn fallen, wäre er als Miteigentümer eingetragen.
Die einzige richtige Antwort auf diese Frage wurde schon gegeben: Einen Anwalt aufsuchen, der kann vielleicht etwas Licht in das Dunkel bringen. Beneiden tue ich ihn dafür nicht.
Was soll also das Gestänker?
Ich suche auch gerade nach dem für den Fragesteller hilfreichen Teil des Beitrags vom Major. Allein, finden kann ich ihn nicht.
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Das Problem ist so undurchsichtig und unüberschaubar, dass jeder Tipp hier sich nur auf Mutmaßungen stützen kann. Deshalb ist der Hinweis auf einen (Fach-) Anwalt der einzig folgerichtige.
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Das Problem ist so undurchsichtig und unüberschaubar, dass jeder Tipp hier sich nur auf Mutmaßungen stützen kann. Deshalb ist der Hinweis auf einen (Fach-) Anwalt der einzig folgerichtige.