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Gast

Meine Wohnung wurde verkauft - darf der neue Eigentümer die ausgezahlte Kaution verlangen?

Meine Wohnung wurde verkauft. Daraufhin hat der alte Eigentümer die bei Einzug entrichtete Kaution an mich ausgezahlt - inklusive angefallener Zinsen. Darf der neue Eigentümer die Kaution verlangen, obwohl ich nie einen Vertrag mit ihm geschlossen habe?
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Antworten (2)
Heraklit1970
Er darf Sie, wenn Sie keinen Vertrag mit ihm haben, sogar einfach so vor die Tür setzen...
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Katastrophenjunkie
Der alte Eigentümer hätte eigentlich die Kaution nicht zurück zahlen dürfen. Ansonsten gilt - wie mein Vorredner schon sagte - nicht nur der Vermieter neu/alt sondern auch sie müssen sich an die Verträge halten.
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