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Gast

Miete bei Todesfall??

Muss man bei Todesfall noch Miete zahlen?? Wir haben eine außergewöhnlich Kündigung geschrieben die nicht akzeptiert wird.... Erben können durch hohe kosten der Beerdigung nicht zahlen...
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Frage beantworten Frage Nummer 3000280821 Frage melden

Antworten (5)
wokk
Falls sich der Erblasser noch in der Wohnung befindet ist alles in Ordnung.
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ingSND
Tod ist kein wirksamer Grund, einen Mietvertrag zu beenden.
Der muss von den Erben regulär gekündigt werden, in der Regel mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist, wie jede andere Kündigung auch.
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ingSND
Die Beerdigung zahlen zunächst die Erben.
Reicht das Erbe nicht aus oder gibt es keine Erben, weil alle das Erbe ausschlagen, dann zahlen die nächsten Angehörigen.
Können die Angehörigen nicht zahlen, können sie Hilfe beim Sozialamt beantragen.
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Matthew
Wenn die Wohnung ausgeräumt ist, einen Nachmieter suchen, der/die die Wohnung schon vor Ende der Kündigungsfrist übernimmt.
Der Vermieter muss zwar nicht jeden Nachmieter akzeptieren. Aber wenn das ein solventer Mieter ist, gibt das in der Regel selten Probleme.
Der Vermieter will halt auch nicht auf dem Mietausfall sitzen bleiben.
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Stollenhutze
Wenn man das Erbe annimmt, tritt man natürlich auch in laufende Verträge ein, also ges. Kündigungsfrist.

Gibt es keinen Erben, hat sich der Vertrag mit dem Tod fristlos erledigt
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