Miete bei Todesfall??
Muss man bei Todesfall noch Miete zahlen?? Wir haben eine außergewöhnlich Kündigung geschrieben die nicht akzeptiert wird.... Erben können durch hohe kosten der Beerdigung nicht zahlen...
M f g ...
M f g ...
Antworten (5)
Tod ist kein wirksamer Grund, einen Mietvertrag zu beenden.
Der muss von den Erben regulär gekündigt werden, in der Regel mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist, wie jede andere Kündigung auch.
Der muss von den Erben regulär gekündigt werden, in der Regel mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist, wie jede andere Kündigung auch.
Die Beerdigung zahlen zunächst die Erben.
Reicht das Erbe nicht aus oder gibt es keine Erben, weil alle das Erbe ausschlagen, dann zahlen die nächsten Angehörigen.
Können die Angehörigen nicht zahlen, können sie Hilfe beim Sozialamt beantragen.
Reicht das Erbe nicht aus oder gibt es keine Erben, weil alle das Erbe ausschlagen, dann zahlen die nächsten Angehörigen.
Können die Angehörigen nicht zahlen, können sie Hilfe beim Sozialamt beantragen.
Wenn die Wohnung ausgeräumt ist, einen Nachmieter suchen, der/die die Wohnung schon vor Ende der Kündigungsfrist übernimmt.
Der Vermieter muss zwar nicht jeden Nachmieter akzeptieren. Aber wenn das ein solventer Mieter ist, gibt das in der Regel selten Probleme.
Der Vermieter will halt auch nicht auf dem Mietausfall sitzen bleiben.
Der Vermieter muss zwar nicht jeden Nachmieter akzeptieren. Aber wenn das ein solventer Mieter ist, gibt das in der Regel selten Probleme.
Der Vermieter will halt auch nicht auf dem Mietausfall sitzen bleiben.
Wenn man das Erbe annimmt, tritt man natürlich auch in laufende Verträge ein, also ges. Kündigungsfrist.
Gibt es keinen Erben, hat sich der Vertrag mit dem Tod fristlos erledigt
Gibt es keinen Erben, hat sich der Vertrag mit dem Tod fristlos erledigt