Miete erhöht und eine Klausel eingefügt. Ist das Rechtens?
Ich wohne seit Mai 2009 in einer Dachgeschosswohnung und schon bei der besichtigung hat mir der Vermieter gesagt das die Fenster nicht ganz zu gehen. Das hat er bis heute nicht erledigt. Und nun will er die Miete erhöhen und hat noch eine Klausel eingeführt das ich bei Schönheitsrep. wie z.B. Fensterinstandsetzen bis zu 100€ selbst bezahlen soll. Was kann ich den jetzt tun? Ich seh nicht ein das ich den neuen Vertrag unterschreiben soll. Was tu ich den jetzt.
Antworten (3)
undichte fenster schriftl. anmahnen, frist setzen, wenn nix passiert miete kürzen (achtung nicht mehr als 10-20 % je nach schwere..)
nachträgliche vertragsänderungen bedürfen deiner zustimmung, also die verweigern...
es gilt der vertrag den du ursprüngl. unterschrieben hast...
da du aber anscheinend überhaupt keinen plan hast, ab zum anwalt...
da kostenloses erstgespräch und festpreis abmachen (max 50€ ), iss juristischer standartkram und dein vermieter hat null chance...
wehr dich !!
nachträgliche vertragsänderungen bedürfen deiner zustimmung, also die verweigern...
es gilt der vertrag den du ursprüngl. unterschrieben hast...
da du aber anscheinend überhaupt keinen plan hast, ab zum anwalt...
da kostenloses erstgespräch und festpreis abmachen (max 50€ ), iss juristischer standartkram und dein vermieter hat null chance...
wehr dich !!
Ganz einfach: Neuen Vertrag nicht unterschreiben! Und eine Fensterreparatur ist keine Schönheitsreparatur, da musst du nichts zuzahlen!
Wie meine Vorredner schon gesagt haben.
Außerdem empfehle ich Eintritt in den Mieterverein. Kostet nicht so viel, und solche Fragen lassen sich (oft auch telefonisch) ohne Probleme klären.
Außerdem empfehle ich Eintritt in den Mieterverein. Kostet nicht so viel, und solche Fragen lassen sich (oft auch telefonisch) ohne Probleme klären.