Mietminderung
Kann ich Miete mindern, wenn (im Winter) Warmwasser für mehrere Tage nicht verfügbar ist oder sogar mit meiner Familie auf Kosten des Vermieters in ein Hotel ziehen?
Antworten (3)
Na logisch! Und den 1.-Klasse-Flug nach Paris (unter dem Ritz wollt ihr doch nicht etwa...) auch gleich in Rechnung stellen!
Das geht auf jeden Fall. Allerdings mußt du den Vermieter von dem Problem informieren und ihm eine Frist einräumen, den Schaden zu beheben.
Wenn der Schaden, innerhalb der Frist nicht behoben wurde, würde ich die Miete komplett (also zu 100%) einbehalten. Am besten auf ein seperates Konto legen, damit sie verfügbar bleibt. Meist werden die Vermieter dann immer recht flink. Um wieviel du die Miete dann tatsächlich kürzst, kann man dann klären, wenn das Problem behoben wurde. Mit dem Einzug in ein Hotel wäre ich vorsichtig. Ohne Gerichtsverhandlung wirst du auf den Kosten sitzenbleiben. Viel Erfolg!
Wenn der Schaden, innerhalb der Frist nicht behoben wurde, würde ich die Miete komplett (also zu 100%) einbehalten. Am besten auf ein seperates Konto legen, damit sie verfügbar bleibt. Meist werden die Vermieter dann immer recht flink. Um wieviel du die Miete dann tatsächlich kürzst, kann man dann klären, wenn das Problem behoben wurde. Mit dem Einzug in ein Hotel wäre ich vorsichtig. Ohne Gerichtsverhandlung wirst du auf den Kosten sitzenbleiben. Viel Erfolg!