Mietsicherheit bezahlt, kann der Vermieter mir die Wohnung trotzdem verweigern?
Vor 3Monaten habe ich per Handschlag erstmal eine 2ziwhg zugesprochen bekommen und der Vermieter meinte nur er wollte nur die Mietsicherheit .Die hat er bar von mir bekommen.natürlich habe ich Quittung über diesen Betrag
Meine Frage "Kann er mir die whg im nachhinein verweigern?
Meine Frage "Kann er mir die whg im nachhinein verweigern?
Antworten (1)
Grundsätzlich nein, da prinzipiell ein Vertrag zustande gekommen ist, der nicht der Schriftform bedarf.
Sollten keine Zeugen vorhanden sein, kann bei einer nötigen Klage auf Erfüllung die Quittung über die Mietsicherheit (sofern aussagekräftig in diesem Sinne) als Nachweis herangezogen werden.
Sollten keine Zeugen vorhanden sein, kann bei einer nötigen Klage auf Erfüllung die Quittung über die Mietsicherheit (sofern aussagekräftig in diesem Sinne) als Nachweis herangezogen werden.