ggerhards70
Mindestabstand
Der Blitzer war Ortsausgängig ca. 30 m vor dem Ortsschild Posttiert,ist dies zulässig??
Antworten (16)
Aber sicher ist es das. Auch 30 m vor dem Ortsendeschild gilt Tempo 50.
Umgekehrt kann am Ortsanfangschild direkt geblitzt werden - ab da gilt 50. Es soll aber eine "Karenzstrecke" eingehalten werden. Soll, nicht muss.
Umgekehrt kann am Ortsanfangschild direkt geblitzt werden - ab da gilt 50. Es soll aber eine "Karenzstrecke" eingehalten werden. Soll, nicht muss.
Es sollte nicht nur eine "Karenzstrecke" eingehalten werden, laut Gerichtsurteilen muss eine eingehalten werden. (Besonderer Gefahrenpunkte ausgenommen)
Andererseits bleibt die Messung trotzdem gültig.
Andererseits bleibt die Messung trotzdem gültig.
Wir hatten diese Karenz beanspruchen wollen und vor Gericht verloren.
Es handelte sich um eine Baustellenbeschilderung.
120 kmh Limit, dann ab Baustelle 80 kmh
Sobald wir das Schild sahen, den Fuß vom Gas genommen, ausrollen lassen und kurz vor der Baustelle auf 80 kmh sanft abgebremst.
100 m nach der Begrenzung auf 120 kmh stand das Messgerät. Da hatten wir nach Abzug der Meßtoleranz noch 147 kmh.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Verweis auf das eingehaltene Ziel, in der Baustelle 80 kmh zu fahren, half nix.
Bei Gericht wurde das Bußgeld bestätigt.
Es handelte sich um eine Baustellenbeschilderung.
120 kmh Limit, dann ab Baustelle 80 kmh
Sobald wir das Schild sahen, den Fuß vom Gas genommen, ausrollen lassen und kurz vor der Baustelle auf 80 kmh sanft abgebremst.
100 m nach der Begrenzung auf 120 kmh stand das Messgerät. Da hatten wir nach Abzug der Meßtoleranz noch 147 kmh.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Verweis auf das eingehaltene Ziel, in der Baustelle 80 kmh zu fahren, half nix.
Bei Gericht wurde das Bußgeld bestätigt.
Die Lektüre dieses Artikels könnte aufschlussreich sein.
Demnach gibt es zwar landessezifische Richtlinien, die allerdings keine unmittelbare Außenwirkung entfalten.
Soll heißen, die Messstellen sollen zwar einen definierten Abstand von der Bekanntgabe der Beschränkung haben (=Verkehrsschild), eine Unterschreitung des Abstands befreit aber nicht von Strafbarkeit.
Lediglich in der Höhe der Strafe kann dann ggf. und im jeweiligen Einzelfall zugunsten des Betroffenen abgewichen werden.
Demnach gibt es zwar landessezifische Richtlinien, die allerdings keine unmittelbare Außenwirkung entfalten.
Soll heißen, die Messstellen sollen zwar einen definierten Abstand von der Bekanntgabe der Beschränkung haben (=Verkehrsschild), eine Unterschreitung des Abstands befreit aber nicht von Strafbarkeit.
Lediglich in der Höhe der Strafe kann dann ggf. und im jeweiligen Einzelfall zugunsten des Betroffenen abgewichen werden.
Dinge, die viele gerne vergessen, wenn sie die Fahrschule hinter sich gebracht haben:
Autofahren ist ein Privileg, da hat man kein "Recht drauf".
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind immer die maximale Geschwindigkeit also die Höchstgeschwindigkeit und daran gibt es nix zu deuteln.
Die Straßen sind kein Arena, sondern Lebensraum.
Autofahren ist ein Privileg, da hat man kein "Recht drauf".
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind immer die maximale Geschwindigkeit also die Höchstgeschwindigkeit und daran gibt es nix zu deuteln.
Die Straßen sind kein Arena, sondern Lebensraum.
Elfigy, das war aber ganz gegen deine Gewohnheit.
Sonst schreibst du doch viel mehr für weniger Inhalt?
Sonst schreibst du doch viel mehr für weniger Inhalt?
Ihr seid so undankbar, so egoistisch. Lasst doch dem Staat, den Kommunen und den Städten das kleine Nebeneinkommen.
Da wir ja alle kaum Steuern zahlen, planerische, strukturelle Fehlentscheidungen aber einen gewissen schöpferischen und monetären Freiraum benötigen, ist es die verdammte Bürgerpflicht zu Erhaltung der Fehlplanungen beizutragen.
Das heißt: sehe ich so einen Blitzer, fahre ich so oft es geht volle Kanne. Wenn ich damit den Bau einer Brücke oder Unterführung, welche von niemand gebraucht oder genutzt wird, unterstützen kann, versetzt mich das in orgasmusartige Zustände.
Da wir ja alle kaum Steuern zahlen, planerische, strukturelle Fehlentscheidungen aber einen gewissen schöpferischen und monetären Freiraum benötigen, ist es die verdammte Bürgerpflicht zu Erhaltung der Fehlplanungen beizutragen.
Das heißt: sehe ich so einen Blitzer, fahre ich so oft es geht volle Kanne. Wenn ich damit den Bau einer Brücke oder Unterführung, welche von niemand gebraucht oder genutzt wird, unterstützen kann, versetzt mich das in orgasmusartige Zustände.
Hach ich stell mir gerade vor, rüchwärts daran vorbei zu preschen. Und am Ende des Monats schickt dir der Staat einen fetten Scheck!
Hmmm Traum zuende . . .
Hmmm Traum zuende . . .
Leute, ein Tempolimit gilt ab dem Schild, das es anzeigt.
Da ist kein Meter Toleranz drin. Das ist mit Parkverbot etc. nicht anders.
Da ist kein Meter Toleranz drin. Das ist mit Parkverbot etc. nicht anders.
Wenn du geblitzt worden bist, weil du bereits 30 m vor dem Ortsausgangsschild mehr als 50 km/h gefahren bist, ist das auf jeden Fall zulässig.