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ggerhards70

Mindestabstand

Der Blitzer war Ortsausgängig ca. 30 m vor dem Ortsschild Posttiert,ist dies zulässig??
Frage beantworten Frage Nummer 3000095571 Frage melden

Antworten (16)
netter_fahrer
Aber sicher ist es das. Auch 30 m vor dem Ortsendeschild gilt Tempo 50.
Umgekehrt kann am Ortsanfangschild direkt geblitzt werden - ab da gilt 50. Es soll aber eine "Karenzstrecke" eingehalten werden. Soll, nicht muss.
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Skorti
Es sollte nicht nur eine "Karenzstrecke" eingehalten werden, laut Gerichtsurteilen muss eine eingehalten werden. (Besonderer Gefahrenpunkte ausgenommen)

Andererseits bleibt die Messung trotzdem gültig.
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Rentier_BV
Heißt das nicht "kompostiert"?
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Ich laufe schon...
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elfigy
Wir hatten diese Karenz beanspruchen wollen und vor Gericht verloren.
Es handelte sich um eine Baustellenbeschilderung.
120 kmh Limit, dann ab Baustelle 80 kmh
Sobald wir das Schild sahen, den Fuß vom Gas genommen, ausrollen lassen und kurz vor der Baustelle auf 80 kmh sanft abgebremst.
100 m nach der Begrenzung auf 120 kmh stand das Messgerät. Da hatten wir nach Abzug der Meßtoleranz noch 147 kmh.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Verweis auf das eingehaltene Ziel, in der Baustelle 80 kmh zu fahren, half nix.
Bei Gericht wurde das Bußgeld bestätigt.
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Ulysses
elfigy,
hast du nun ein schlechtes Gewissen?
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umjo
Die Lektüre dieses Artikels könnte aufschlussreich sein.
Demnach gibt es zwar landessezifische Richtlinien, die allerdings keine unmittelbare Außenwirkung entfalten.
Soll heißen, die Messstellen sollen zwar einen definierten Abstand von der Bekanntgabe der Beschränkung haben (=Verkehrsschild), eine Unterschreitung des Abstands befreit aber nicht von Strafbarkeit.
Lediglich in der Höhe der Strafe kann dann ggf. und im jeweiligen Einzelfall zugunsten des Betroffenen abgewichen werden.
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umjo
Ulysses, oh lasses!
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Ulysses
umjo,
mein lieber Schwan, du kannst witzig sein.
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dschinn
Dinge, die viele gerne vergessen, wenn sie die Fahrschule hinter sich gebracht haben:

Autofahren ist ein Privileg, da hat man kein "Recht drauf".

Geschwindigkeitsbegrenzungen sind immer die maximale Geschwindigkeit also die Höchstgeschwindigkeit und daran gibt es nix zu deuteln.

Die Straßen sind kein Arena, sondern Lebensraum.
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elfigy
Amen.
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Rentier_BV
Elfigy, das war aber ganz gegen deine Gewohnheit.

Sonst schreibst du doch viel mehr für weniger Inhalt?
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Musca
Ihr seid so undankbar, so egoistisch. Lasst doch dem Staat, den Kommunen und den Städten das kleine Nebeneinkommen.
Da wir ja alle kaum Steuern zahlen, planerische, strukturelle Fehlentscheidungen aber einen gewissen schöpferischen und monetären Freiraum benötigen, ist es die verdammte Bürgerpflicht zu Erhaltung der Fehlplanungen beizutragen.
Das heißt: sehe ich so einen Blitzer, fahre ich so oft es geht volle Kanne. Wenn ich damit den Bau einer Brücke oder Unterführung, welche von niemand gebraucht oder genutzt wird, unterstützen kann, versetzt mich das in orgasmusartige Zustände.
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wokk
Hach ich stell mir gerade vor, rüchwärts daran vorbei zu preschen. Und am Ende des Monats schickt dir der Staat einen fetten Scheck!
Hmmm Traum zuende . . .
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Puzzone
Musca du bist ein Held des Alltags. Du tust das für uns alle. Ich danke dir recht herzlich.
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netter_fahrer
Leute, ein Tempolimit gilt ab dem Schild, das es anzeigt.
Da ist kein Meter Toleranz drin. Das ist mit Parkverbot etc. nicht anders.
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luna44
Wenn du geblitzt worden bist, weil du bereits 30 m vor dem Ortsausgangsschild mehr als 50 km/h gefahren bist, ist das auf jeden Fall zulässig.
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