Mitfahrgelegenheit: Haftung bei Unfall
Ich nehme regelmäßig Leute als Mitfahrgelegenheit mit. Letztens hätte ich fast einen Unfall gehabt. Aus diesem Grund frage ich mich, wer haftet eigentlich, wenn etwas passiert?
Antworten (5)
Wie immer: Es kommt darauf an, wer den Unfall verschuldet - ist es der Fahrer, dann die Halter-Haftpflichtversicherung, ist es ein Anderer, dann dessen.
Klick!
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"Fahrgemeinschaft- ohne zusätzliche Insassen-Haftpflichtversicherung" - so hiess eine Comedy- Radiosendung auf FFN von Kalkofe und Co.
Die Frage der Haftung ist bei einer Mitfahrgelegenheit komplex. Grundsätzlich haften Sie für alle Schäden, falls Sie gewerblich Personen mit einem privaten Kfz transportieren. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für den Schaden aufkommen. Haben Sie den Unfall verschuldet, springt Ihre Haftpflicht ein, jedoch nur bis zur Deckungssumme. Um weitere Ansprüche der Insassen gegen Sie auszuschließen, sollten Sie diese vor Fahrtantritt eine Haftungsbeschränkungserklärung unterzeichnen lassen.
Zu dieser Frage möchte ich ergänzen, dass auch die Sozialversicherung bei Schäden einspringt, etwa wenn die Insassen einer Mitfahrgelegenheit gesundheitliche Schäden davontragen. Haben Sie keine Schuld an dem Unfall, dann übernimmt die Sozialversicherung die Kosten etwa für Heilbehandlung, Berufshilfe oder Sterbegeld sowie Hinterbliebenenrente. Schmerzensgeld zahlt sie nicht. Das müssen die Insassen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung einfordern. Auch die Sachschäden der Insassen müssen bei der Haftpflicht geltend gemacht werden.