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Gast

Mündliche Zusage – wie ist die Rechtslage?

Hallo,
im April haben wir Mais ab Feld bei einem Bauern für 1700 € pro ha gekauft ( mündliche Zusage), dieser hat dann von uns noch die Gülle fürs Feld geholt.
Im September kam er und wollte 2000 € und im Oktober hat er dann eine Rechunung über 2300€ + Mwst. geschickt.
Daraufhin habe ich per anraten von unserem Berater eine Gegendarstellung gemacht und die ausgemachten 2000€ incl. Steuer und die Gülle berechnet und dann noch eine offene Rechnung gleich abgezogen.
Jetzt ist wiederrum eine Gegendarstellung ihrerseits gekommen um begleichung des restlichen Geldes.
Gilt der mündliche Vertrag?
Würde ich recht bekommen !
Gruß
Frage beantworten Frage Nummer 3000108239 Frage melden

Antworten (1)
elfigy
Ein mündlicher Vertrag gilt genauso wie ein schriftlicher. Natürlich musst du das beweisen können. Am besten mit Zeugen. Eine offene Rechnung darf man abziehen.
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