Mündliche zusage nach Vorstellungsgespräch
Ich habe auf einer Bewerbung hin eine Einladung zu einem Vorstellungsgepräch erhalten, und einige Tage später eine Zusage bekommen. Jetzt ist der Arbeitsvertrag aber noch nicht Unterschrieben! Auf einer anderen Bewerbung habe ich ebenfalls eine Zusage erhalten allerdings etwas später; diese Arbeitstelle würde ich aber vorziehen .
Kann ich ohne Probleme von dem ersten Stellenangebot zurück treten?
Kann ich ohne Probleme von dem ersten Stellenangebot zurück treten?
Antworten (3)
Ohne Probleme zurücktreten kannst Du.
Was danach kommt, ist vom Arbeitgeber abhängig. Hat der Deine mündliche Zusage (ist schließlich auch rechtsgültig) ernst genommen und z.B. anderen Bewerbern deshalb abgesagt, kann er Dich für die Kosten eines erneuten Stellenangebotes in Regress nehmen.
Frag ihn einfach.
Was danach kommt, ist vom Arbeitgeber abhängig. Hat der Deine mündliche Zusage (ist schließlich auch rechtsgültig) ernst genommen und z.B. anderen Bewerbern deshalb abgesagt, kann er Dich für die Kosten eines erneuten Stellenangebotes in Regress nehmen.
Frag ihn einfach.
Na ganz so einfach ist es nun nicht mit den Kosten.
Und wer in der heutigen Zeit nicht die beste Stelle nimmt, die er/sie/es kriegen kann.... dem ist nicht wirklich zu helfen!
Und wer in der heutigen Zeit nicht die beste Stelle nimmt, die er/sie/es kriegen kann.... dem ist nicht wirklich zu helfen!
Doch. Das ist relativ einfach und nennt sich vorvertraglicher Schadenersatzanspruch.
Wird aber in der Praxis so gut wie nie eingefordert, weil ein AG nicht so dämlich ist, alle anderen Bewerber sausen zu lassen, bevor nicht auch schriftlich alles fixiert ist.
Klar will jeder den besten Job haben. Alles andere wäre blöd.
Wird aber in der Praxis so gut wie nie eingefordert, weil ein AG nicht so dämlich ist, alle anderen Bewerber sausen zu lassen, bevor nicht auch schriftlich alles fixiert ist.
Klar will jeder den besten Job haben. Alles andere wäre blöd.