Antworten (11)
Ja. Als Angestellter geschieht das automatisch mit der nächsten Lohnabrechnung, Selbständige müssen ihr Einkommen komplett versteuern.
Steuerfrei sind nur die Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit bis zu einer gewissen Grenze.
Mehr siehe hier
Steuerfrei sind nur die Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit bis zu einer gewissen Grenze.
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Ja, Überstunden tragen ja zu Ihrem Lebensunterhalt bei und unterliegen der vollen Besteuerung des Finanzamtes. Wenn Ihre Überstunden sogar noch höher bezahlt werden, müssen sie auch höhere Steuern zahlen. Da Überstunden auch zu einem höheren Gehalt führen, fallen exponentiell auch höhere Lohnsteuern usw. an. Aus diesen Gründen sind also alle Mehreinnahmen zu versteuern.
Noch mal: Die Überstunden, die ich erarbeitet habe, waren steuerfrei. Für Erbsenzähler: Die Vergütung der Überstunden bekam ich steuerfrei ausgezahlt. Da es sich bei der Firma um einen mittelständigen Betrieb handelte, gehe ich nicht davon aus, dass die Buchhaltung dort für mich am Gesetz vorbei eine Ausnahme gemacht hat. Es muss also Möglichkeiten bzw. gesetzliche Regelungen geben, die steuerfreie Vergütungen erlauben.
@ing793: Du hast natürlich recht mit "mittelständisch". Wollte ich ja auch schreiben.
-Schwarzarbeit war es nicht. Es muss andere Gründe gehabt haben, warum ich die von mir angegebenen Überstunden zu dem vereinbarten Stundensatz in voller Höhe in Bar ausbezahlt bekam. Vielleicht lag es daran, dass diese Stunden alle nachts entstanden sind Sicher ist nur, dass das alles legal war, denn ich riskiere nicht meine Pension für ein paar nichtversteuerte zusätzliche Zahlungen, und der Betrieb, der mich bezahlte, hat in der Beziehung auch eine saubere Weste. Und wenn, würde ich das hier bestimmt nicht posten.
Und warum Alex64 so eine schlechte Beurteilung bekam, weiß ich auch nicht. Aber das steckt er weg!
-Schwarzarbeit war es nicht. Es muss andere Gründe gehabt haben, warum ich die von mir angegebenen Überstunden zu dem vereinbarten Stundensatz in voller Höhe in Bar ausbezahlt bekam. Vielleicht lag es daran, dass diese Stunden alle nachts entstanden sind Sicher ist nur, dass das alles legal war, denn ich riskiere nicht meine Pension für ein paar nichtversteuerte zusätzliche Zahlungen, und der Betrieb, der mich bezahlte, hat in der Beziehung auch eine saubere Weste. Und wenn, würde ich das hier bestimmt nicht posten.
Und warum Alex64 so eine schlechte Beurteilung bekam, weiß ich auch nicht. Aber das steckt er weg!
Steckt er - aber Schwarzarbeit am Finanzamt vorbei war's trotzdem, wenn auch nicht von dir, sondern von der bezahlenden Firma zu vertreten.
Unversteuert geleistete und bezahlte Arbeit definiert sich nunmal (mit wenigen Ausnahmen wie z.B. "Familienmithilfe" ) so.
Unversteuert geleistete und bezahlte Arbeit definiert sich nunmal (mit wenigen Ausnahmen wie z.B. "Familienmithilfe" ) so.
Ja, Überstunden müssen in vollem Umfang versteuert werden. Denn alles was zu Ihrem Einkommen über die Bemessungsfreigrenze fällt muss auch versteuert werden. Daher kann es in ungünstigen fällen sogar zu einem Negativbetrag kommen, wenn man sehr viele Überstunden leistet, da auch dann noch höhere Lohnsteuern und höhere Sozialabgaben anfallen auf den Gesamtlohn anfallen.
@Pawo1980: Fallen die höheren Steuern nicht nur auf den zusätzlichen Lohn an? Da zwar recht massiv, aber dass man ins Minus rutschen kann wäre mir neu.
Eine Quelle wäre super :)
Eine Quelle wäre super :)
Bezahlte Überstunden werden genau so versteuert wie das normale Gehalt oder Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld. Bei der Lohnsteuererkläurung wird dann der gesamte Jahresverdienst, also auch die bezahlten Überstunden, zu einem Gesamtbruttoverdienst zusammengerechnet und mit dem jeweils gültigen Steuersatz versteuert. Also wenn man sehr viele Überstunden gemacht hat, kann es durchaus sein, dass man plötzlich einen höheren Lohnsteuersatz zahlen muss.