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azeroxx

Arbeitsrecht Ausbildung

Und zwar wurde mir meine Ausbildung am 22.10 fristlos gekündigt weil ich Urkunden Fälschung begangen habe.
Habe fehlzeiten verschwiegen und diese auch auf meinen Zeugniss geändert.

Jetzt die Frage bekomme ich für diesen Monat noch ein Ausbildungslohn? Oder wenigstens ein Teil? Und habe noch 65-70 Überstunden was passiert damit ? Werden die noch entlohnt?
Frage beantworten Frage Nummer 3000018348 Frage melden

Antworten (12)
AnsgarSa
Klingt nach einem Anwärter auf den "Azubi des Jahres"-Titel.

Gut, zu deiner Frage: das kann man so genau nicht sagen. Viele Dinge spielen da mit rein, grundsätzlich ist der Arbeitgeber aber verpflichtet noch nicht genommenen Urlaub auszuzahlen und auch Überstunden sind zu vergüten.

Quelle: Anwalt antwortet
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Cordelier
Die müßen entlohnt werden da du ja auch eine Arbeitsleistung erbracht hast.
Das mit der Urkunden Fälschung steht auf einem anderen Blatt Papier da du deinen Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetrieb vorsätzlich und auch arglistisch getäuscht hast.
Das kann noch ordentlich in dieHose gehen.
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Cordelier
hier mal ein Auszug von dem was dich erwartet wenn es zur Anzeige und Strafverfahren kommt.
War keine gute Idee von dir.
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azeroxx
Zur Anzeige kommt es nicht.
Brauche auch keine Belehrung... nur eine Antwort auf meine frage
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Cordelier
Ja dann solltes du dein Geld bekommen wie vorher schon beschrieben.
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Gast
Hoffentlich sind die Überstunden rechtmäßig, sonst kommt noch Betrug dazu und dann wird es wohl sehr unangenehm!
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Cordelier
Da möchte man/ich mal auf seine Verfehlung hinweisen und mit welchen Konsequenzen er zu rechnen hat und wird auf schnodderige Art und Weise abgewiesen. Wofür machen wir uns eigentlich noch die Mühe um Fragestellern zu helfen???
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Dorfdepp
Wie kann man mit derart miesen Rechtschreibkenntnissen Urkunden fälschen? Das kann nicht funktionieren. Auch Fälscher brauchen ein gewisses Maß an Wissen.
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Gast
solche Mitarbeiter braucht ein Unternehmer. Nachfolgeunternehmen werden sich um ihn schlagen.
So geübt, werden die folgenden Zeugnisse bestimmt überprüfungssicherer sein. Man lernt ja nie aus.
Deshalb heißt Legende auch Legende.
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micle
Die Fehlzeiten werden mit den Überstunden verrechnet. Ansonsten mal ganz langsam, sonst gibts vom AG möglicherweise noch eine Anzeige wegen der Urkundenfälschung.
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status-quo-fan
Hab selten hier eine unverschämtere "Frage" erlebt!

Überstunden werden nur entlohnt, wenn sie angeordnet oder nach positiver Kenntnis des Arbeitgebers geduldet wurden.

Ansonsten ist der Fragesteller ein Fall für den Staatsanwalt!
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Haman
Bei solchen Vergehen würde es mich wundern, wenn der Gekündigte noch mit zusätzlichem Lohn noch belohnt wird. Streng genommen steht nicht mal eine Abfindung zu. Arbeitsrechte können nur gewahrt werden, wenn der Arbeitnehmer zu Unrecht bestraft wird. Nicht ohne Grund gibt es Seminare zu Betriebsräten ( vgl. https://www.ifb.de/betriebsrat/ ). Betrugsfälle werden dabei erst gar nicht behandelt.
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