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Der Arbeitgeber muss die Beiträge zur Sozialversicherung für geringfügig Beschäftigte vollständig übernehmen, man erhält also den vollen Lohn ausbezahlt.
Das gilt aber nur, wenn man nur einen Minijob mit einem Verdienst von maximal 400 Euro im Monat hat. Sobald ein zweiter derartiger Job dazukommt, müssen geringfügig Beschäftigte für beide Jobs Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Es gibt aber noch einen weiteren Fall: Wenn man in einem Job mehr als 400 Euro verdient, ist dieser sozialversicherungspflichtig. Übt man zusätzlich einen Minijob aus, ist dieser wie für andere geringfügig Beschäftigte von Abgaben befreit.