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Gast

Müssen in einer Eigentümergemeinschaft die Kosten für die Fenstererneuerung von der Gemeinschaft oder vom Eigentümer getragen werden?

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Antworten (3)
bh_roth
Ist das nicht dasselbe? Der Eigentümer bezahlt seine Fenster, oder die Gemeinschaft, der er angehört, bezahlt sie?
Oder geht es darum, dass verschieden große Fensterflächen vorhanden sind, und dann bei gemeinschaftlicher Veranlagung ein Eigentümer mit kleiner Fensterfläche die größere Fensterfläche anderer mitbezahlen müsste?
In einer Eigentümergemeinschaft werden die Kosten anteilig umgelegt. Das heißt, der, dessen Wohnung nur 5 Fenster hat, bezahlt auch nur diese (+ die anteiligen Kosten der Gemeinschaftsfenster wie z.B. Treppenhaus, Eingangsbereich usw.).
So war es jedenfalls bei mir. Alles andere wäre ungerecht und angreifbar.
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hphersel
Die Frage kann auch anders gemeint sein, nämlich: werden solche Ausgaben aus den Rücklagen der Gemeinschaft (= "von der Gemeinschaft") bezahlt oder muss jeder Eigentümer seinen Anteil in der von Dir geschilderten Weise zur Fälligkeit selber aufbringen?
Aber auf diese Frage weiß ich keine eindeutige Antwort...
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micle
Fenster im Sondereigentum (in einer Wohnung und einem Keller): vom Eigentümer
Fenster im Gemeinschaftseigentum: von der WEG, aufgeteilt auf die Eigentümer nach Miteigentumsanteilen
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