Muss die mir bescheid sagen
Ich habe ein sehr schlechtes Verhältnis mit meiner Stiefmutter, mein Vater ist sehr krank.Sie teilte mir mit ,dass Sie mir nicht bescheid sagen wird wenn er ins Krankenhaus kommt geschweige den stirbt.Mein Vater liebt mich und freut sich immer mich und seine Enkeln zu sehn. Er kann nicht mehr reden sodass ich ihm helfen kann, Sie entscheidet alles mit ihrer Tochter. Muss Sie mir vom Gesetzt her mitteilen wenn was mit meinem Vater ist ?
Existiert überhaupt ein Gesetz?
Existiert überhaupt ein Gesetz?
Antworten (5)
Sie muss gar nichts, es gibt da kein Gesetz.
Bewerten möchte ich das nicht, Du hast mein Mitgefühl.
Kennst Du jemanden in der Nachbarschaft, der quasi als "Spion" dienen könnte? Hausarzt, Pfarrer? Vielleicht jemanden in dem örtlichen Krankenhaus?
Ich wünsche Dir Phantasie und das Glück des Tüchtigen, dass Du es mitbekommst, wenn es ans Eingemachte geht.
Bewerten möchte ich das nicht, Du hast mein Mitgefühl.
Kennst Du jemanden in der Nachbarschaft, der quasi als "Spion" dienen könnte? Hausarzt, Pfarrer? Vielleicht jemanden in dem örtlichen Krankenhaus?
Ich wünsche Dir Phantasie und das Glück des Tüchtigen, dass Du es mitbekommst, wenn es ans Eingemachte geht.
Muss schon, aber sie wird es nicht, daher würde ich so schnell es geht eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.
Dabei würde ich mich auf das Sorge- und Umgangsrecht beziehen, "[ ...] Es dient der Pflege der Eltern-Kind-Beziehung und betrifft vor allem das tatsächliche Zusammensein eines Elternteils mit seinem Kind. [...]"
Ja das Sorge- und Umgangsrecht bezieht sich auf minderjährige und heranwachsende Kinder und deren Eltern. Daher würde SOFORT zum RA für Sozialrecht gehen und versuchen im Eilverfahren eine Entscheidung herbeizuführen.
Dabei würde ich mich auf das Sorge- und Umgangsrecht beziehen, "[ ...] Es dient der Pflege der Eltern-Kind-Beziehung und betrifft vor allem das tatsächliche Zusammensein eines Elternteils mit seinem Kind. [...]"
Ja das Sorge- und Umgangsrecht bezieht sich auf minderjährige und heranwachsende Kinder und deren Eltern. Daher würde SOFORT zum RA für Sozialrecht gehen und versuchen im Eilverfahren eine Entscheidung herbeizuführen.
Schau an der Wissende. Muss eine ziemlich junge Mutter sein, wenn sie die Enkelkinder mitbringt, um ihre Eltern-Kindbeziehung als Minderjährige und Heranwachsende durchzusetzen. Eilverfahren und Zwangsumgangsrecht wär mal eine Ansage.
Was faselt Ihr da von irgendwelchen Verfahren? Es geht nicht um ein "Umgangsrecht". Der Sohn wohnt woanders und möchte informiert(!) werden. Dafür aber gibt es keine rechtliche Grundlage. Also muss er andere Wege an der StM vorbei finden.