Muss ein Vater unterhalt zahlen,obwohl das Kind zu gleichen Teilen bei Mutter und Vater aufwächst?
Meine Freundin und ich stehen vor der Trennung,sie machte mir verständlich das sie in diesem Falle Unterhalt einfordern wird.
Jedoch Plane ich natürlich das unser Sohn auch in meiner neuen Wohnung ein eigenes Zimmer,Kleidung,Lebensmittel etc bekommt.
Wir arbeiten beide im schichtsystem und passen bereits jetzt zu gleichen Teilen Arbeitsbedingt auf das Kind auf,daran soll sich zum wohl des Kindes in Zukunft auch nichts ändern.
Jedoch Plane ich natürlich das unser Sohn auch in meiner neuen Wohnung ein eigenes Zimmer,Kleidung,Lebensmittel etc bekommt.
Wir arbeiten beide im schichtsystem und passen bereits jetzt zu gleichen Teilen Arbeitsbedingt auf das Kind auf,daran soll sich zum wohl des Kindes in Zukunft auch nichts ändern.
Antworten (2)
Da ihr nicht verheiratet seid, hast du ja sicherlich, trotz gemeinsamen Haushalt, die Vaterschaft gesondert anerkannt. Das bedeutet aber nicht, dass du automatisch das Sorgerecht hast.Ich gebe meinem Vorredner da vollkommen Recht, dass du vorsichtig sein musst. Zuerst beim Jugendamt gemeinsames Sorgerecht beantragen, falls noch nicht geschehen. Das ist keine große Sache. Eine Unterschrift ,aber deine Freundin muss dabei sein. Dann erst, könnt ihr diese Absprache treffen, ohne dass du übervorteilt wirst.Der Kindesunterhalt wird dann geteilt, aber deine Ex ist nach wie vor für die Familienkasse, die Kindergeldempfängerin. Sie bekommt das Geld auf ihr Konto. Wenn es friedlich läuft, gibt sie dir die Hälfte ab. Wenn nicht, dann musst du das auf dem Rechtsweg klären.