Beategranate248
Muss ich als Mieter eine Betriebkostenerhöhung einfach so hinnehmen? Oder kann ich etwas dagegen unternehmen?
Antworten (7)
Wenn Du nachweisen kannst, dass diese Erhöhung nicht durch entsprechend erhöhte Kosten auf Vermieterseite begründet ist.
Ansonsten eher nicht.
Ansonsten eher nicht.
...rechtlich einwandfrei? mir hat eine rechtsanwältin in einer mieterberatung genau das gegenteil erzählt, von dem was im gesetz steht. //eine betriebskostenerhöhung
ist gerechtfertigt,wenn du in der letzten betriebskostenabrechnung eine nachzahlung hattest oder wenn der vermieter für das laufende abrechnungsjahr steigende kosten erwartet. du kannst widerspruch einlegen,wenn keins von beiden zutrifft.
ist gerechtfertigt,wenn du in der letzten betriebskostenabrechnung eine nachzahlung hattest oder wenn der vermieter für das laufende abrechnungsjahr steigende kosten erwartet. du kannst widerspruch einlegen,wenn keins von beiden zutrifft.
Die Erhöhung muss genau belegt und begründet werden. Meist erfolgt die neue Festlegung der Betriebskosten auf Grund der "alten" Abrechnung. Wenn Du nachzahlen mußtest, wird die neue Höhe angepasst. Du solltest Dich mit Deinem Vermieter in Verbindung setzen und Dir die Werte aufschlüsseln lassen. Grundlage sind ja die Rechnungen für die einzelnen Positionen.
Nur wenn die Möglichkeit zu einer Erhöhung bzw. Anpassung der Betriebskostenpauschale in dem Mietvertrag ausdrücklich erwähnt ist, kann der Vermieter diese Kosten entsprechend anpassen. Wenn nur bestimmte Nebenkosten gemäß Mietvertrag in der Höhe angepasst werden dürfen, kann der Vermieter auch nur in diesem Rahmen eine Erhöhung vornehmen. Mehr brauchst du dann nicht zahlen!
Es gibt nichts, was Du als Mieter einfach so hinnehmen musst. (Okay, außer dem Zahlen der Miete ...) Der Vermieter muss die Erhöhung transparent begründen und den Anstieg der Kosten begründen. Hast Du an dieser Aufstellung Zweifel, empfiehlt sich ein Besuch beim Mieterschutzverein (kostet eine geringe jährliche Gebühr).