Muhamed Lehmann
Muss ich als Mieter eine Duschbatterie oder Mischbatterie selber wechseln, oder ist dafür der Vermieter zuständig?
Antworten (4)
Diese Frage ist sehr unterschiedlich zu beantworten und letztendlich gilt das, was im Mietvertrag festgehalten wird. Wenn es sich um den Austausch wegen eines Defektes handelt, so ist hierfür der Vermieter zuständig. Sollte einem allerdings nur das Design mißfallen, so handelt es sich um eine sog. Schönheitsreparatur, die bis zu einer gewissen Höhe immer vom Mieter selber zu tragen ist.
ich hatte einen ähnlichen Fall, das hab ich dem Vermieter gemeldet und der hat das Problem selbständig behoben! Denke auch das der Vermieter verpflichtet ist solche Sachen zu erledigen! Kommt immer drauf an wie der Vermieter so allgemein drauf ist! Oder einfach mal Anwalt (Mietrecht) fragen :-)!
Wenn die Dusch- oder Mischbatterie kaputt ist, so ist der Vermieter für die Instandsetzung zuständig. Sollte es sich allerdings um eine reine Schönheitsreparatur handeln, weil einem die Mischbatterie vom Design nicht zusagt, so sind diese bis zu einem gewissen Grad selber zu bezahlen und vom Mieter zu tragen.
Und nicht zu vergessen: Arbeiten an Wasser- und auch Elektroinstallationen dürfen nur durch konzessionierten Handwerksbetriebe vorgenommen werden. Wenn du selbst eine Amatur wechselst und sich dadurch ein Wasserschaden ereignet siehst du alt aus ...