muss ich einen Probe Arbeiter anmelden, wenn er nur für 1 oder 2 Tage Arbeitet?
Antworten (6)
Wenn du einen ALG1 oder ALG2 Bezieher auf Probe arbeiten lässt ist der gute Mann /Frau über die Agentur für Arbeit bzw. über das Jobcenter versichert. Derjenige muss das aber beim Träger anmelden und bestätigen lassen.
Ja Elfi, derjenige arbeitet bei dem "zukünftigen Arbeitgeber" ja auch nur für seinen Tagessatz bei ALG1 "Versicherungsleistung" und bei ALG2 "Sozialleistung". Im Vordergrund steht den betroffenene wieder in das Arbeitsleben zu integrieren.