BerneBaber
Muss ich meinem Vermieter mitteilen wenn ich die Wohnung für 2-3 Monate zur zwischenmiete anbiete?
Antworten (5)
ja! Der vermieter hat einRecht darauf, zu erfahren, wer durch sein Haus läuft. er muss der Zwischenmiete zustimmen.
Wenn eine Wohnung, z. B. wegen eines längeren Auslandsaufenthaltes, für ein paar Monate zwischenvermietet werden soll, so ist das unbedingt vorher mit dem Vermieter abzustimmen und die Genehmigung hierfür einzuholen. Der Vermieter ist berechtigt, den Zwischenmieter, z. B. wegen mangelnder Bonität, abzulehnen.
In der Regel wird im Mietvertrag festgeschrieben, dass der Vermieter bei einer Untervermietung informiert werden muss und dass er dafür sein Einverständnis geben muss. Wenn sich der Hauptmieter der Wohnung für einen überschaubaren Zeitraum nicht in der Wohnung aufhält, beispielsweise begründet in einem Auslandsaufenthalt, kann der Vermieter mit einer Vermietung an eine dritte Person einverstanden sein. In jedem Falle muss er gefragt werden, denn es ergeben sich auch versicherungstechnische Gründe.
Das muss unbedingt dem Vermieter angezeigt werden. Ganz im Gegenteil, der Vermieter hat sogar das Recht, den potentiellen Untervermieter abzulehnen, weil er vielleicht eine schlechte Bonität aufweist. Auf keinen Fall, die Wohnung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters an einen Übergangsmieter weitervermieten. Das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung.