Ja, Ich wollte damals nebenher Taxi fahren. Mein damaliger Hauptarbeitgeber hat mir mit Entlassung gedroht sollte meine Hauptarbeitsleistung darunter leiden.Klär den Nebenerwerb vorher besser ab bevor es böse Überraschungen gibt.
So lange Dein jetziger Job nicht unter Deiner Nebenbeschäftigung leidet, und Du keine Konkurrenz zu Deinem AG aufbaust, brauchst Du ihn nicht zu informieren; es sei denn, Du bist Beamter.