Albinez
Muss ich meinen Wagen beim Verkauf als Unfallwagen angeben?
Wg eines Auffahrunf. wurde ein lack. Stoßfänger ersetzt, eine tiefen Schramme (Ausparksch.) wurde fachm. bearbeitet und teillackiert, das gleiche bei 1 kl. Delle im Seitenschweller und 1 gr. Kratzer. Augensch. ist keine Reparatur festzustellen,da alles durch eine Fachwerkst. instand gesetzt wurden. Ich denke jedoch, dass man die Reparat. mit einem Lackdickemesser nachw. kann. Die ganzen Reparat. beliefen sich in den letzten 3 Jahren gesamt auf ca. 5k €. Sind das noch Bagatellschäden? NP 9k €
Antworten (5)
Nein, Unfallschäden über einem Instandsetzungspreis von mehr als 500 € sind keine Bagatellschäden mehr.
Der genannte Schaden muss angegeben werden, die Schrammen u.U. nicht, macht aber keinen Unterschied.
Der genannte Schaden muss angegeben werden, die Schrammen u.U. nicht, macht aber keinen Unterschied.
Wie gesagt, 5000€ bei 5 Reparaturen, wobei die teuersten zwei jeweils mit 1300€ zu beziffern sind. Dachte immer, dass man es nur angeben muss, wenn das Chassis verzogen war, und gerichtet werden musste. Also dann mal lieber auf Nummer sicher gehen.
Schäden in Höhe von mehr als der Hälfte des Neupreises dürfte wohl keine Bagatelle sein. Mann, mann, mann ...
In der Summe sind es keine Bagatellschäden, aber im jeweiligen Einzelfall schon. Ein wirklicher Unfall war ja nicht. Ich würde in diesem Fall schreiben "Verschiedene Parkrempler wurden jedesmal fachmännisch beseitigt"