Verkauf verbindlich zugesagt ,ware dann kurzfristig anderweitig verkauft.
Auf Ebay Kleinanzeigen waren wir auf der Suche nach einem Campingausbau für unseren T5 Multivan. Wir wurden auch fündig und kontaktierten den Anbieter aus Wörlitz, waren uns über den Preis einig und vereinbarten einen Übergabetermin am 10.05.23 um 10:00Uhr, da der Verkäufer ca 120 Km weit von uns lebt,kalkulierten wir ca 2 Stunden Fahrt für die Übergabe bei ihm vor Ort aus ,was er auch per Mail bestätigte. Wir fuhren sicherheitshalber also ca. 07:00Uhr los. Als ich gegen 7:30Uhr zufällig auf mein Handy blickte, sah ich, dass eine E-Mail von dem Verkäufer über Kleinanzeigen um 7:30 bei mir einging. Ich hielt an, um zu lesen. Er teilte mir mit, dass der Campingausbau für den T5 kurz vorher, also vor 7:30 am Morgen bereits verkauft und abgeholt wurde, was wir stark anzweifeln! Wir waren mehr als nur verärgert, wie sich jeder vorstellen kann, da wir ja schon die halbe Strecke zu ihm gefahren waren . Wir haben einen Dienstleistungsbetrieb ,mussten dadurch auf Aufträge verzichten, Termine verschieben, was dem Verkäufer auch bekannt war, dazu kommt das wir zum Transport die kompletten Sitze hinter dem Fahrersitz ausbauen mussten. Nicht zu vergessen den umsonst verfahrenen Sprit und die Zeit, die uns dadurch verloren ging! Was haben wir für Möglichkeiten den Verkäufer Schadenersatzpflichtig zu machen, denn wir sind der Meinung, mit der Verkaufsbestätigung ist er einen Vertrag mit uns eingegangen. Denn er hatte dem Termin verbindlich per Nachricht zugestimmt! Bitte jetzt keine Antworten voller Schadenfreude... für ernsthafte Antworten wären wir dankbar. Rechtsschutz ist vorhanden über Firma und auch privat. Kann sowas einfach so ungestraft durchgehen ,ist das nicht auch Betrug?
Antworten (2)
Wenn der Vorgang belegbar ist, würde ich mich an Ebay wenden. Die haben eine sehr gute Rechtsabteilung. Bei einer Verletzung der Vertragsbedingungen zeigen die Biss.
Ebay Kleinanzeigen hat nichts, aber auch gar nichts mit Ebay zu tun, die heißen noch nicht einmal mehr so. Vergiss also die beiden Antworten vorher.
Pacta sunt servanda. Ihr habt einen "Vertrag" abgeschlossen, der ist verbindlich.
Besorg dir woanders den Einbausatz und klage die Preisdifferenz hier ein.
Ob auch noch Schadenersatz drin ist, weiß ich nicht, wahrscheinlich ja. Aber kümmern musst du dich selber drum. Schick ihm eine Rechnung...
Pacta sunt servanda. Ihr habt einen "Vertrag" abgeschlossen, der ist verbindlich.
Besorg dir woanders den Einbausatz und klage die Preisdifferenz hier ein.
Ob auch noch Schadenersatz drin ist, weiß ich nicht, wahrscheinlich ja. Aber kümmern musst du dich selber drum. Schick ihm eine Rechnung...