Muss ich trotz Blauen Behinderten Ausweis Gebühren bezahlen?
Ich parkte auf einem, von einer privaten Gesellschaft bewachten Parkplatz, ordnungsgemäß auf einem Rollstuhlparkplatz mit Blauem Parkausweis. Nun habe ich eine Aufforderung zur Zahlung von 47,00 € , über nicht gezahlten Parkgebühren bekommen. Durch den Parkausweis brauche ich doch, laut meiner Tabelle, keine Gebühren Zahlen?!
Antworten (3)
Was hatten Sie auf dem privat bewachten Parkplatz zu suchen? Selbstverständlich müssen Sie zahlen, wenn Sie dort unrechtmäßig geparkt haben.
Man unterscheide zwischen privatem und öffentlichen Grund und Boden.
Man unterscheide zwischen privatem und öffentlichen Grund und Boden.
Nicht jeder Behindertenausweis berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
Es muss zusätzlich das Merkmal "AG" vorhanden sein.
Und auch der berechtigt nicht zum kostenlosen Parken. Dir wird nur ein Platz ganz vorne freigehalten, bezahlen musst Du, von Ausnahmen abgesehen, trotzdem selbst.
Das scheint hier der Fall zu sein.
Es muss zusätzlich das Merkmal "AG" vorhanden sein.
Und auch der berechtigt nicht zum kostenlosen Parken. Dir wird nur ein Platz ganz vorne freigehalten, bezahlen musst Du, von Ausnahmen abgesehen, trotzdem selbst.
Das scheint hier der Fall zu sein.