Muss in einer vermieteten offenen Küche eine Dunstabzugshaube o.ä. vorhanden sein?
Antworten (3)
Nein, warum? Theoretisch kann man mit einem geöffneten Fenster agieren.
Was in der Praxis eher Quatsch ist, Eine solche ist m.E. unabdingbar, insbesondere in einer offenen Küche.
Aber unabdingbar sind auch Bett und Stühle, die sind auch in aller Regel in einer Mietwohnung nicht vorhanden.
Also sei froh, dass Herd, Spüle und Kühlschrank anscheinend vorhanden sind, besorg Dir eine Haube und verkaufe sie beim Auszug Deinem Nachmieter.
Was in der Praxis eher Quatsch ist, Eine solche ist m.E. unabdingbar, insbesondere in einer offenen Küche.
Aber unabdingbar sind auch Bett und Stühle, die sind auch in aller Regel in einer Mietwohnung nicht vorhanden.
Also sei froh, dass Herd, Spüle und Kühlschrank anscheinend vorhanden sind, besorg Dir eine Haube und verkaufe sie beim Auszug Deinem Nachmieter.
Nein.
Eine Dunstabzugshaube kann aber verboten sein, wenn es in der Wohnung einen offenen Kamin gibt.
Eine Dunstabzugshaube kann aber verboten sein, wenn es in der Wohnung einen offenen Kamin gibt.
Schau in deinen Mietvertrag rein!
Wenn da ne Haube o.ä. aufgelistet ist, dann solltest du mal nachhaken, aber ja.
Wenn da ne Haube o.ä. aufgelistet ist, dann solltest du mal nachhaken, aber ja.