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Gast

Muß man seinen gesamten Jahresurlaub beim Arbeitgeber verplanen?ueben Sie hier eine neue Frage ein...

Ich arbeite in einem katholischen Krankenhaus ,das dem öffentlichem Dienst angeglichen ist. Jetzt steht die Urlaubsplanung an und wir sollen den kompletten Urlaub bereits jetzt festlegen. Ist dies rechtens?
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Antworten (1)
bh_roth
Wenn das Krankenhaus dienstrechtlich dem öffentlichen Dienst angeglichen ist, sind es wahrscheinlich auch die Urlaubsregelungen. Es kann von dir verlangt werden, dem Arbeitgeber anzugeben, wie du deinen Jahresurlaub splitten willst, und wann du ihn nehmen willst. Dieses Verfahren hilft dem Krankenhaus bei den Personaleinteilungen.
Die Angabe der Zeiträume kann aber nur eine Absichtserklärung sein, sie ist m. E. nicht bindend.
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