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Gast

Muß nach Ablauf der Probezeit eine Ablehnung begründet werden.

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Antworten (2)
antwortomat
Eine Kündigung muss IMMER begründet werden. Innerhalb der Probezeit kann man Dich dagegen "einfach so" vor die Tür setzen.
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antwortomat
Ok, falsch formuliert.
Von der Begründung der Kündigung ist jedoch der Kündigungsgrund zu unterschieden.
Juristischer Kleinscheiß. Man muss also nicht begründen, sondern einen Grund nennen.
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