ua-vera
Kündigung während Schwangerschaft
In Firma X wurden alle MA gekündigt. Ein Tag nach (!) der Künd. teilt eine Kollegin d. AG mit sie sei schwanger. Der AG beantragt beim Regierungspräsidium (RP) eine Zulassung d. Künd. nach MuSchG § 9 Abs. 3. Diese wird 2 Monate später gewährt. Meine Kollegin hat Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht. D. Firma existiert nun nicht mehr. Gilt die urspüngliche Kündigung des AG? Oder müsste der AG (nur wer ist dies dann?) nach der Genehmigung des RP nicht erneut kündigen?
Antworten (1)
Die Firma ist nicht konkurs, sondern wurde regulär liquidiert (aus wirtschaftl. Gründen, aber ohne Schulden bzw. Gläubiger).
Die Frage ist, ob die alte Kündigung nun gilt oder nicht. Falls nicht, hätte meine Kollegin ja noch Anspruch auf weiteres Gehalt... Wer muss aber zahlen, nachdem die Firma nicht mehr ex.? D.h. wer haftet?
Die Frage ist, ob die alte Kündigung nun gilt oder nicht. Falls nicht, hätte meine Kollegin ja noch Anspruch auf weiteres Gehalt... Wer muss aber zahlen, nachdem die Firma nicht mehr ex.? D.h. wer haftet?