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Gast

nach lieferung der Ware stellt sich heraus, daß sie nicht ordnungsgemäß geliefert wurde?

habe im Mai 2013 in Glauchau/ bei Leipzig beim Markenhändler einen Gebrauchten gekauft. Nun stellt sich beim Winterschek in der Vertragswerkstatt hier heraus, daß der Stützträger hinten stark verrostet u. defekt ist. Der Wagen wurde vor dem Kauf noch bei der Fa. TÜV abgenommen bis Mai 2015. Durch den anschl TÜV werde ich mit diesen Mangel nicht mehr kommen. Kann man hier eine Regressforderung stellen???
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Antworten (2)
Deho
Von Mai 2013 bis Dezember 2013 sind es 7 Monate, nicht 2 Jahre.
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Deho
So wollte ich das verstanden wissen. In zwei TÜV-Jahren mit harten Wintern kann rostmäßig viel passieren, aber wenn nach sieben Sommermonaten nach der TÜV-Abnahme derart gravierende Rostmängel auftreten, würde ich der Werkstatt schon unangenehm werden.
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