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Gast

Nachbar will unsere Tannen fällen

Unser Nachbar will unsere über 100 Jahre alte Tannen fällen oder auf unsere Kosten fällen lassen. Der Baum ist weder krank ,noch besteht die Gefahr das er umfällt. Darf er das ? Der Baum steht auf unseren eigenen Grundstück und der Nachbar hat sich ein Gewächshaus unter unseren Baum gebaut .und er meint jetzt ,der Baum muss geschnitten werden oder gefällt
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Antworten (9)
Skorti
Hey ... nicht soviel Informationen ...
Abstand zur Grundstücksgrenze etc.

Generell aber kann er das, meiner Meinung nach, nicht verlangen, aber wieso hat euer Nachbar auf eurem Grundstück ein Gewächshaus gebaut?

Ob der Baum überhaupt gefällt werden darf, besagt die Baumschutzsatzung, die eure Gemeinde hoffentlich hat.
Generell kann man davon ausgehen, dass in den meisten Gemeinden Nadelbäume, die einen Meter über dem Boden einen Umfang von 80 cm überschreiten, geschützt sind.

Für Rechts-Trolle, dies ist eine Meinungsäußerung, keine Rechtsberatung.
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wokk
Ich versuche mal eine Antwort aus der Erfahrung heraus.
Der Baum wurde vor laaanger Zeit gepflanzt - nahe an der Grundstücksgrenze.
Der Nachbar - vermutlich hat er das Nachbargrundstück frisch gekauft - hat sich auf seinem Grundstück einen kleinen Hühnerstall errichtet.
Jetzt fallen kleine Zweige, Nadeln und sonstiges auf das Dach seines Hühnerstalls und die Sonneneinstrahlung könnte besser sein.
Das ist störend und jetzt geht der Ärger los.
Da glaube ich mal, dass der Baum vorher da war . . .
Dazu kommt, dass man in kleinen Gemeinden immer versucht, mit dem Nachbarn in Frieden zu leben, weil man in der Gemeinschaft versucht, ausgleichend zu sein und die Nachbarn halt auch leben möchten usw . . .
Und dann ergeben sich gewisse Reibungspunkte.
Da ist dann Diplomatie gefragt, um diese Situation zu meistern.
Dann geht es eben nicht mehr darum, wer das Recht auf seiner Seite hat, weil sich dann daraus langanhaltende Streitigkeiten entwickeln können.
Also: Es kommt immer darauf an, wie die Situation "vor Ort" ist.
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moonlady123456
Dem Nachbarn des Gastes ist dann doch jetzt schon, nach Fertigstellung des Gewächshauses, aufgefallen, dass er den Standort nicht klug gewählt hat, da im Schatten der Tannen. Nun will er, dass die Bäume wegkommen, so zumindest lese ich das.
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Dorfdepp
Meiner Meinung nach greift hier eindeutig der Bestandsschutz. Der Nachbar kann höchstens verlangen, dass die Äste gekappt werden, die über seinem Grundstück hängen.
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wokk
Wobei man sich um des nachbarschaftlichen Friedens fragen sollte, ob dies alles wirklich nötig ist.
Man riskiert dass man sich nicht mehr riechen kann . . .
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bh_roth
Ich musste bei einem Neubau eine behördliche Genehmigung einholen für das Fällen von Bäumen über einem bestimmten Stammdurchmesser. Ich weiß nicht mehr, wie viel das war, aber man kann davon ausgehen, dass ein so alter Baum auf jeden Fall geschützt ist. Von einer Duldung muss auch ausgegangen werden.
Ich musste damals, damit die Einfahrt dort hin kommen konnte, wohin ich sie wollte, dem Baggerfahrer sagen, er solle nicht so aufpassen beim Rückwärtsfahren.
Persönlich finde ich es schon merkwürdig, dass ein Gewächshaus unter die Ausladung eines Baumes des Nachbarn gebaut wird. Da sind die entstehenden Schäden vorhersehbar. Tut er es trotz der sichtbaren Einschränkungen, kann er daraus kein Recht auf Baumfällung ableiten. Diesem Zivilprozess würde ich völlig gelöst entgegen sehen. Und in dem Falle auch auf ein gutes Nachbarschaftsverhältnis shicen.
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dschinn
@bb_roth
Du wohnst zu dicht an der Stadt wohl.....
Hier aufm Dorf interessiert das niemanden.
Ob zuviel Sonne genommen wird oder die Aussicht nach Süden oder was auch immer...
Wenn ein Baum nicht gefällt wird er gefällt.
Egal wie dick oder wie alt.

Die Ausbeute wird meistens geteilt, der den Spalter mitbringt bekommt seinen Teil ab, genauso wie der Führer der Kettensäge.

Bäm, jedes Jahr immer weniger Bäume hier.
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bh_hubsi
hier klicken
in beigefügten link wird Verjährung, Bestandschutz usw. gut erklärt.
Erkundigen Sie sich auf der Gemeinde / Stadt.
Nicht einmal Sie dürften die Bäume einfach fällen!!!
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bh_roth
Dschinn, das ist wie so oft: Wo kein Kläger, da kein Richter. Nur, weil ihr das auf dem Dorf so handhabt, heißt das nicht, dass da nicht auch mal ein gesalzenes Ordnungsgeld hereinschneit, wenn das mal jemand anzeigt, der nicht zum Klüngel gehört, oder sich mit denen verkracht hat.
Und da, wo ich gerade wohne, kann ich fällen, was immer die Motorsäge hergibt. Gerade im letzten Herbst haben wir auf einem Grundstück einer Freundin einige Kolosse umgemacht, die gut 80 cm Stammdurchmesser hatten. Nicht, dass ich darauf etwa stolz wäre (was ich natürlich sein könnte), aber das musste sein. Nächstes Jahr ist auf dem Grundstück der Freundin ein "Bäumchen" fällig, welches einen Durchmesser von 1,2 Meter hat, und eine Höhe von über 30 Metern. Aber dafür kommen (Wald-) Profis, die den Baum von oben her "abtragen"
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