Nachträgliche Verwaltungsgebühr - wer bezahlt Käufer oder Verkäufer?
Hallo,
wir haben vor Kurzem eine relativ neue Wohnung gekauft. Jetzt sollten wir auf einmal eine Verwaltungsgebühr bezahlen, die noch den Bebauungsplan betrifft. Nach unsere Auffassung müsste der Verkäufe diese Gebühr übernehmen, denn diese bezieht sich noch auf die Bebauungsphase.
Ist das richtig?
wir haben vor Kurzem eine relativ neue Wohnung gekauft. Jetzt sollten wir auf einmal eine Verwaltungsgebühr bezahlen, die noch den Bebauungsplan betrifft. Nach unsere Auffassung müsste der Verkäufe diese Gebühr übernehmen, denn diese bezieht sich noch auf die Bebauungsphase.
Ist das richtig?