Nebengewerbe ohne Hauptjob?
Im zweiten Jahr meiner Elternzeit habe ich ein Nebengewebe gegründet. Nun ist die Elternzeit beendet. Da mein AG vor der Elternzeit Insolvent ist, bin ich ohne Hauptjob. Kann ich mein Gewebe weiter als Nebengewerbe betreiben, sofern der Verdienst mir zum Leben ausreicht?
Antworten (4)
Nein! Wenn das Gewerbe die Haupteinnahmequelle ist, dann ist es nun einmal das Hauptgewerbe. Und dann werden entsprechende Beiträge für die Kranken- und die Pflegeversicherung fällig. Das Finanzamt unterscheidet nicht in Neben- und Hauptgewerbe, sondern in Voll- und Kleingewerbe. Dabei geht es ausschließlich um steuerliche und buchhalterische Aspekte. Das Handelsgesetzbuch betrachtet Kleingewerbler als Nicht-Kaufmann. Das hat dann dann Folgen bei der Frage, ob das Handelsrecht gilt. Ein Verdienst, der zum Leben reicht, sollte auf jeden Fall auch eine auskömmliche Altersvorsorge enthalten. Allein dafür sind Einkünfte notwendig, die mit einem Kleingewerbe nicht zu erzielen sind, es sein denn, man ist reich, erbt stattlich oder findet es toll im Alter vom Sozialhilfe zu leben.