Antworten (6)
Hallo Moritz,
also wenn du eine Gewinnabsicht hast, dann ist die Anmeldung für dein Nebengewerbe zwingend. Das funktioniert aber nur, wenn du Berufstätig bist, denn in Deutschland können nur Berufstätige ein Nebengewerbe anmelden. Ausnahmen zum Beispiel für Erwerbslose gibt es aber auch, allerdings bekommen Erwerbslose dann meist eine Frist von ca. 2 Jahren und wenn man sich mit seinem Nebengewerbe innerhalb dieses Zeitrahmens nicht etablieren konnte, dann heißt es "Ende im Gelände". Wer ein Nebengewerbe anmelden möchte, der muss in Deutschland auch noch viel Humor haben, denn es werden sogleich 20,- Euro Gebühr kassiert. Die Anmeldung machst du je nach örtlichen Gegebenheiten in deinem Rathaus oder bei deinem zuständigen Ortsamt. Beachten müsstest du insbesondere, dass du deine Einnahmen/Ausgaben am Ende des Jahres dem Finanzamt vorlegen solltest.
also wenn du eine Gewinnabsicht hast, dann ist die Anmeldung für dein Nebengewerbe zwingend. Das funktioniert aber nur, wenn du Berufstätig bist, denn in Deutschland können nur Berufstätige ein Nebengewerbe anmelden. Ausnahmen zum Beispiel für Erwerbslose gibt es aber auch, allerdings bekommen Erwerbslose dann meist eine Frist von ca. 2 Jahren und wenn man sich mit seinem Nebengewerbe innerhalb dieses Zeitrahmens nicht etablieren konnte, dann heißt es "Ende im Gelände". Wer ein Nebengewerbe anmelden möchte, der muss in Deutschland auch noch viel Humor haben, denn es werden sogleich 20,- Euro Gebühr kassiert. Die Anmeldung machst du je nach örtlichen Gegebenheiten in deinem Rathaus oder bei deinem zuständigen Ortsamt. Beachten müsstest du insbesondere, dass du deine Einnahmen/Ausgaben am Ende des Jahres dem Finanzamt vorlegen solltest.
Das hier musst du übrigens unbedingt beachten (falls du Arbeitnehmer bist):
Falls du Berufstätig bist, dann solltest du unbedingt deinen Arbeitgeber fragen, ob der dir überhaupt eine Erlaubnis für das Nebengewerbe erteilt. Denn wenn der Arbeitgeber nichts von deinem Nebengewerbe weiß, dann kann sogar im schlimmsten Falle die Kündigung erfolgen. Viele Arbeitgeber sehen es gar nicht gerne, wenn Arbeitnehmer ein Nebengewerbe betreiben wollen und verbieten dieses nämlich bzw. würden es gar nicht erlauben.
Also Vorsicht und als Arbeiter/Angestellter niemals ein Nebengewerbe anmelden, von dem der Arbeitgeber nichts weiß!!! Wenn auf Nachfrage abgelehnt wird, gilt für das erwünschte Nebengewerbe wieder "Ende im Gelände". Und das ist in der Regel leider auch der Fall, weil fast alle Arbeitgeber darauf bestehen, dass der Arbeitnehmer seine ganze Konzentration und Arbeitskraft gefälligst NUR dem Unternehmen zu widmen hat.
Falls du Berufstätig bist, dann solltest du unbedingt deinen Arbeitgeber fragen, ob der dir überhaupt eine Erlaubnis für das Nebengewerbe erteilt. Denn wenn der Arbeitgeber nichts von deinem Nebengewerbe weiß, dann kann sogar im schlimmsten Falle die Kündigung erfolgen. Viele Arbeitgeber sehen es gar nicht gerne, wenn Arbeitnehmer ein Nebengewerbe betreiben wollen und verbieten dieses nämlich bzw. würden es gar nicht erlauben.
Also Vorsicht und als Arbeiter/Angestellter niemals ein Nebengewerbe anmelden, von dem der Arbeitgeber nichts weiß!!! Wenn auf Nachfrage abgelehnt wird, gilt für das erwünschte Nebengewerbe wieder "Ende im Gelände". Und das ist in der Regel leider auch der Fall, weil fast alle Arbeitgeber darauf bestehen, dass der Arbeitnehmer seine ganze Konzentration und Arbeitskraft gefälligst NUR dem Unternehmen zu widmen hat.
Der Arbeitgeber kann das Nebengewerbe nur dann ablehnen, wenn es in Konkurrenz zum eigenen Gewerbe steht oder wenn Gefahr besteht, dass der Arbeitnehmer Ressourcen seines Arbeitgebers nutzt und sei es nur immatrielles wie zB das Know-.How einer Schulung.
Wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden wollen, müssen Sie auf jeden Fall auch zum Gewerbeamt. Der Sachbearbeiter wird Sie nach dem Umfang der Tätigkeit fragen, und dann geben Sie an, dass es sich nur um einen Nebenerwerb handeln soll. Ein Nebengewerbe kann eigentlich jeder anmelden. Auch Hausfrauen. Das hat den Vorteil, dass Sie weiter familienversichert bleiben können. Ein Tipp: Wer einem Nebenerwerb nachgeht, kann auch Mitarbeiter einstellen, das kann steuerliche Vorteile mit sich bringen.
Wenn Du arbeitslos bist, solltest Du Dich mal von Deinem Fallmanager beraten lassen, ob Du das überhaupt machen darfst. Nicht, dass die Dir auf einmal Dein Geld kürzen. Jedenfalls wollen die sicher genau informiert werden, wie viel du dabei verdienst. Andererseits kann ja aus so einem Nebenerwerb mal eine richtig gute Sache werden. Viel Glück wünsch ich!