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Gast

Nebenverdienst als Altersrentner, wie hoch sind die steuern

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Antworten (15)
Deho
Bei den ungenauen Angaben kann man nur schätzen, ich vermute mal, 233,20 €.
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rayer
Damit Ihr Hinzuverdienst zur Rente 2023 steuerfrei bleibt, können Sie also jährlich bis zu 6.240 Euro verdienen.
Bei einem Nebenjob über 520 Euro greift jedoch die Steuerklasse 6. Der Grund dafür ist einfach, die Altersrente zählt bereits als Haupteinkommen und wird somit in eine der ersten fünf Steuerklassen eingeordnet.
(Copy&paste)
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PezzeyRaus
ne rayer, da hast du falsch gecopied&gepastet, so pauschal und einfach lässt sich das nicht sagen. Da spielt das Renteneintrittsalter eine Rolle und der Teil der Beiträge, die man vor und nach 2005 gezahlt hat und die Höhe der Rente und der Rentenfreibetrag. Pauschal kann man sagen, dass, wenn man schon für die Rente Steuern zahlt (bei "normalem" Verlauf der Beitragszeit ab rund 1100€ monatlich), man den Nebenverdienst vollständig versteuern muss.

Ich bin Experte, weil ich gerade meine Altersrente beantragt habe ;-)
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PezzeyRaus
Was ich mich noch frage, ist, dass wenn man den Nebenverdienst versteuert und ergo Sozialbeiträge bezahlt, sich auch damit neue Rentenansprüche erwirbt, die Rente also dadurch steigt :-~
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rayer
Lieber Experte, bitte lies mal die Frage genau. Da steht "Altersrentner".
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ingSND
1) Steuern
Den Steuern ist es am Ende des Tages völlig egal, aus welchen Quellen das Einkommen stammt. Es gibt einige wenige (zumindest für Dich) steuerfreie Einnahmen, so z.b. der Minijob oder ein bestimmter Teil der Rente. Der Rest wird zusammengerechnet und auf alles über ca. 10000 €/Jahr zahlst Du Deinen individuellen Steuersatz. Das passiert bei der Steuererklärung, die Du als Rentner mit gewisser, als Rentner mit Zuverdienst mit ganz hoher Wahrscheinlichkeit machen musst.
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ingSND
2) Steuervorauszahlung
Die meisten Leute verstehen den Zusammenhang aus 1) nicht und glauben, sie müssten das an Steuern zahlen, was monatlich abgezogen wird, die Vorauszahlung. Ich vermute, auch hier geht die Frage in diese Richtung .
Wenn Du nur Altersrente beziehst, dann zahlst Du darauf zunächst keine Steuern. Da wird dann auch keine "Steuerklasse" verbraucht. Jeder Job, den Du dann annimmst, wird dann mit der für Dich passenden Steuerklasse (I für ledig, IV für verheiratet oder III/V) behandelt.
Beziehst Du neben der Altersrente noch eine Betriebsrente, wird es komplizierter - die wird nämlich nach meinem Verständnis mit Steuerabzügen ausbezahlt und die verbraucht eine "Steuerklasse". Ein Job neben Alters- und Betriebsrente würde in Steuerklasse VI abgerechnet, da wird so getan, als gäbe es keine Freibeträge, der Satz ist also viel zu hoch.
Aber, wie schon gesagt, am Ende der Steuererklärung ist das völlig egal, was zuviel gezahlt wurde, bekommst Du zurück.
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PezzeyRaus
rayer, lies mal die Antwort. Da steht Altersrente. Wobei ich nicht weiß, ob man als Altersrentner neben Steuern auch Sozialabgaben zahlen muss.
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Matthew
Hä? Wieso zahlt man Sozialbeiträge, wenn man Steuern bezahlt? Das sind zwei völlig verschiedene Schuhe!
Wenn Du noch kein Rentner bist, dann ist beides verpflichtend. Das war's dann aber auch schon mit den Gemeinsamkeiten!
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PezzeyRaus
Matthew , deswegen sage ich ja, ich weiß nicht. Ich bin selbstständig und zahle seit Ewigkeiten keine Sozialabgaben.
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Deho
Wieso gibt man eine Antwort, wenn man zum Thema nichts weiß?
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rayer
@ing
Ich erhebe nicht den Anspruch, dass eine Antwort aus dem Internet absolut richtig ist. Ich verstehe das allerdings so, deine Rente ist dein Haupteinkommen mit deiner aktuellen Steuerklasse.
Dein Nebenverdienst wird ab 520€ im Monat oder über 6240€ im Jahr in Steuerklasse 6 versteuert. Da du einkommenssteuerpflichtig bist, wird dann bei der Steuererklärung das ganze Einkommen zusammenveranlagt.
Als Nebeneinkunft bleiben aber die 6240€ immer steuerfrei. Wie bei jedem Minijob neben dem Hauptjob.
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ingSND
@rayer: doch, ich schreibe was anderes.
Die Altersrente von der DRV "verbraucht" KEINE Steuerklasse. Die meisten Deutschen haben keine Betriebsrente. Die meisten Deutschen würden bei einem Job als Rentner in der gleichen StK eingeordnet wie schon im bisherigen Berufsleben.
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rayer
Richtig.
Zumindest gab es Antworten auf die angeblich "ungenaue" Frage und keine Vermutungen einer Steuerlast von 233 Euro.
Ich hatte ja gleich eingeräumt, keinen Anspruch auf Richtigkeit meines Gockelergebnisses.
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PezzeyRaus
Non cuivis homini contingit adire Corinthum, deho
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