Neue Wohnung renovierungsbedürftig
Wenn man z.B- eine Wohn ung ab dem 01.02.2016 mietet und schon ab dem 01.01.2016 rein kann zum renovieren, weil viel gemacht werden muß, wer zahlt dann für den Monat die Miete?
Antworten (7)
Vielleicht zahlt auch noch der Vormieter und der Vermieter erhält sein Eigentum darüber hinaus noch renoviert.
Würde das Renovieren dokumentieren, da dadurch eine Renovierung bzw. Teilrenovierung beim Auszug entfällt.
Was steht dazu im Mietvertrag?
Eigentlich eine Frage, welche viele weitere Fragen aufwirft!!
Würde das Renovieren dokumentieren, da dadurch eine Renovierung bzw. Teilrenovierung beim Auszug entfällt.
Was steht dazu im Mietvertrag?
Eigentlich eine Frage, welche viele weitere Fragen aufwirft!!
Krampus, das wirft keine Fragen auf.
Man kann eine Wohnung renoviert oder unrenoviert übernehmen. Man muß sie beim Auszug dann in dem Zustand verlassen, wie man sie übernommen hat.
Es gibt Mieter , die möchten gerne selbst renovieren, weil sie dann ihren eigenen Geschmack einbringen können.
In welchem Zustand man eine Wohnung übernimmt, steht im Mietvertrag.
Eine ganz alltägliche übliche Angelegenheit
Man kann eine Wohnung renoviert oder unrenoviert übernehmen. Man muß sie beim Auszug dann in dem Zustand verlassen, wie man sie übernommen hat.
Es gibt Mieter , die möchten gerne selbst renovieren, weil sie dann ihren eigenen Geschmack einbringen können.
In welchem Zustand man eine Wohnung übernimmt, steht im Mietvertrag.
Eine ganz alltägliche übliche Angelegenheit
elfigy - steht in meinem Posting: Was steht im Mietvertrag.
Und daraus entstehen neue Fragen.
Zudem, beim Auszug muß nicht generell Renoviert werden.
Und wenn der Satz: daß generell Renoviert werden muß, ist der Mietvertrag hinfällig und der Mieter muß gar nichts mehr!
.... entschied der BGH. (Az: VIII ZR 344/08 vom 23. September 2009)
Und daraus entstehen neue Fragen.
Zudem, beim Auszug muß nicht generell Renoviert werden.
Und wenn der Satz: daß generell Renoviert werden muß, ist der Mietvertrag hinfällig und der Mieter muß gar nichts mehr!
.... entschied der BGH. (Az: VIII ZR 344/08 vom 23. September 2009)
Mietverhältnis beginnt offenbar am 1.2., also ist ab 1.2. Miete vom neuen Mieter zu zahlen, das ist unstrittig.
Fraglich ist eher, wer zu Renovierungsarbeiten Wasser, Strom, etc zahlt in diesem Übergangsmonat. Das ist schon eher Verhandlungssache. Das würde ich auch rechtzeitig verhandeln, damit Strom, etc vorh.
Fraglich ist eher, wer zu Renovierungsarbeiten Wasser, Strom, etc zahlt in diesem Übergangsmonat. Das ist schon eher Verhandlungssache. Das würde ich auch rechtzeitig verhandeln, damit Strom, etc vorh.
Zum 01.02. werden scheinbar (eventuell) die Zählerstände erfßt und ab da be(ver)rechnet. Wieso jetzt noch schlafende Hunde wecken.
Vielleicht ist der Vermieter froh, daß die Renovierung durchgeführt wird?
Fragen, die immer weitere Fragen aufwerfen. Oder man gockelt nach entsprechenden Urteile.
Vielleicht ist der Vermieter froh, daß die Renovierung durchgeführt wird?
Fragen, die immer weitere Fragen aufwerfen. Oder man gockelt nach entsprechenden Urteile.
Ist die Wohnung vorher unbewohnt, kann der Vormieter oder Vermieter den Versorgungsvertrag längst gekündigt haben, also hat das Abklären mit "schlafende Hunde wecken" evtl wenig zu tun. Aber jeder muss selbst wissen, welche Risiken er eingeht. Es war ein Hinweis, mehr nicht.