Frage stellen
Gast

Notarhaftung bei Fristverschleppung

Verkäufer und Käufer einer Immobilie erstellen bei Notar einen Kaufvertrag mit der Bitte um rasche Bearbeitung, weil Verkäufer wegen seines bevorstehenden Todes nicht viel Zeit zur Unterschrift bleibt. Zudem muss der Kaufvertrag aus Deutschland nach Thailand geschickt werden, um dort unterschrieben zu werden. Notar lässt sich bis zum Versand des unterschriftreifen Kaufvertrags 3 Monate Zeit. Verkäufer stirbt eine Woche nach Versand des Kaufvertrags. Haftet der Notar?
Frage beantworten Frage Nummer 3000288980 Frage melden

Antworten (17)
Melden
rayer
Nur 3 Monate? Da hat sich der Notar ja tatsächlich beeilt.
Melden
Vandit
Wofür sollte der Notar haften müssen?
Nun kann der Käufer sich mit dem/den Erben auseinandersetzen.
Melden
umjo2.1
Fristverschleppung? Welche Frist soll das denn sein? Die von Gast geäußerte "Bitte um rasche Bearbeitung" etwa?
Oder kannte der Notar vielleicht sogar den genauen Todeszeitpunkt des Verkäufers?
Gast schreibt: "Notar lässt sich bis zum Versand des unterschriftreifen Kaufvertrags 3 Monate Zeit" - Wurde während dessen interveniert (einmal, mehrmals?), oder einfach nur zugewartet?
Außerdem muss ein Kaufvertrag Deutschland/Thailand noch gerichtsfest von einem amtlich bestellten Übersetzer übersetzt werden. Und der hatte vielleicht eine temporäre Schaffenskrise?
Wofür soll nach alledem der Notar haften?
Melden
rayer
Was machen wir, wenn der Käufer in Thailand nur Deutsch spricht? Wieder übersetzen
Melden
rayer
Was machen wir, wenn der Käufer in Thailand nur Deutsch spricht? Wieder übersetzen?
Melden
Skorti
Ich frage mich auch, ob eine Übersetzung erforderlich ist. Wenn ein deutscher Notar eingeschaltet wird, wird es sich wohl um Grund und Boden in Deutschland handeln. Wenn das Geschäft, wegen nahenden Todes, dringend ist, vermute ich, ich weiß, nur eine Vermutung, dass der in Thailand lebende Geschäftspartner ein dort lebender deutscher Rentner ist, der den Vertrag auch ohne Übersetzung lesen, unterschreiben und zurücksenden kann.
Was aber ohnehin nicht geht. Bei einem Immobilienverkauf besteht eigentlich Anwesenheitspflicht. Der Notar muss die Personalien überprüfen. Wenn dies nicht möglich ist, kann eine mit Vollmacht ausgestattete Person unterschreiben, dann muss der Notar die Vollmacht prüfen sowie die Personalien der bevollmächtigten Person. Es geht auch mittel elektronischer Signatur, aber da ist das Prüfungsverfahren auch aufwendig. Aber ich glaube, der Vertrag verlässt bis zum endgültigen Abschluss nicht das Notariat.
Melden
Vandit
Vermutlich sitzt/saß der Verkäufer in Thailand. So ein Vertrag muss notariell beglaubigt werden. In diesem Fall kann das der Käufer in D. beim Notar tun und der Verkäufer geht damit zum deutschen Konsulat in Thailand und lässt seine Unterschrift dort beglaubigen. Dazu reichen deutsche Sprachkenntnisse völlig aus.
Melden
micle
Grundsätzlich haftet auch ein Notar für das, was er tut oder schuldhaft unterlässt. Das setzt in diesem Fall eine mit dem Notar vereinbarte Frist und ein schuldhaftes Überschreiten dieser Frist durch den Notar voraus.

Eine "Bitte um rasche Bearbeitung" reicht sicher nicht aus, um den Notar in die Haftung zu nehmen. Alles andere ist, wie hier so oft, bestenfalls Spekulation.
Melden
umjo2.1
@micle, das mit der (eher nicht gesetzten) Frist hatte ich bereits 24.01., 19:48 Uhr postuliert.
Danke daher für deine etwas ausführlichere Bestätigung hierzu.
@Vandit: Du vermutest, der Verkäufer habe in Thailand gelebt. Ich auch. (@Skori: Über reine Vermutungen hinaus gibt es m.E. doch Anhaltspunkte für einen todkranken Verkäufer, der schnell noch seinen Grund und Boden in Thailand verkaufen möchte).
Allerdings habe ich angesichts der Schilderung von Gast doch erhebliche Zweifel, ob der (totkranke!) Verkäufer damit noch zum deutschen Konsulat in Thailand hätte gehen können, um seine Unterschrift dort beglaubigen zu lassen.
Deshalb gehe ich weiterhin davon aus, dass der Kaufvertrag Deutschland/Thailand noch gerichtsfest von einem amtlich bestellten Übersetzer übersetzt werden musste.
Eine Haftung des Notars sehe ich nach alledem nicht.

@Vandit: Immehin die 576te Antwort seit August 2023. Chapeau!
Melden
rayer
umjo2.1
Wenn ich die Frage und Deinen Beitrag so lese, bestätige ich Dir reichlich Fantasie, die mir abgeht. Wie kommst Du auf Grund und Boden in Thailand?
Melden
Skorti
umjo2.1
Wozu sollte irgendwer für ein Grund- und Bogengeschäft in Thailand einen Notar in Deutschland beauftragen? Ich vermute, keiner von uns und auch kaum ein Notar in Deutschland, kennt die Gesetze und Regelungen der thailändischen Immobiliengeschäfte. Vielleicht braucht man da, wie in China keinen Notar. Wenn man jedoch so etwas bräuchte, dann wird es in Thailand auch welche geben, die sich mit den örtlichen Gegebenheiten auskennen. Dann wird es in Thailand auch Zulassungsregeln geben. Nach denen wird ein deutscher Notar wohl nicht zugelassen sein.
Melden
rayer
Ich staune ja immer, wie so eine Frage ganze Romane entwickeln kann.
Eigentlich ging es um die Haftung eines Notars.
Melden
Vandit
Warum sollte es um Grund und Boden gehen? Daran sind in Thailand sehr viele Hürden bis hin zur Unmöglichkeit geknüpft. Es kann auch um den erlaubten Erwerb einer Wolhnung o.ä. gehen. Aber auch dort ist letztendlich ein Notar involviert. Kein Thailänder, der eine dortige Immobilie besitzt, würde beim Verkauf einen deutschen Notar einschalten. Dieser müsste sich dann erst einmal in thailändische Gesetze einlesen.

Nun sind wir aber schon weiter in der spekulierten Geschichte, dass es um einen Todkranken handelt, der es vermeintlich nicht mehr zur Botschaft schafft. Nicht jede todbringende Krankheit führt zum Erlöschen der Gehfähigkeit. Evtl. aber zu mentalen Einschränkungen, die dann die Geschäftsfähigkeit in Frage stellen können.
Warum sollte ein Todkranker kompliziert einen ausländischen Käufer suchen, wenn er nicht mehr viel Zeit für die Abwicklung hat?
Deutsche Verkäufer dürfen in Thailand leben, was viele im Alter auch tun. Es ist also weitaus realistischer, von einem im Thailand sitzendem deutschen Verkäufer mt einer Immobilie in Deutschland auszugehen.

Vielleicht sollten wir jetzt erst einmal klären, wie und mit wessen Hilfe der Todkranke zum Konsulat kommt. Bus (eher unwahrscheinlich in Thailand)? Auto? Von Verwandten etc. gefahren? Moped`
Melden
Skorti
1) Wie der ehemals Totkranke zum Konsulat kommt ist erst Recht egal.
Siehe Frage: "Verkäufer stirbt eine Woche nach Versand des Kaufvertrags. "
2) Auch Eigentumswohnungen zählen zum Grundbesitz, fallen somit zu Geschäften mit Grund und Boden.
Ansonsten hast du Recht.
Melden
Vandit
Klar ist das egal, ob und wie ein Todkranker zum Konsulat kommt. Das war auch eher eine Überzeichnung von unseren Spekulationen. Zumal auch gar nicht geklärt ist, wann das Konsulat geöffnet hat. Kann man doch beliebig weiterspekulieren.
Melden
mantrid
"Rasch" ist kein juristisch umschriebener Begriff und damit sehr dehnbar. Darauf eine Haftung abzuleiten dürften schwierig werden. Hättet ihr den Notar beauftragt "umgehend" die Sache zu erledigen, wäre das etwas anderes, das bedeutet "ohne schuldhaftes zögern", also sofort.
Melden