ob mein Kündigungsschreiben stimmt
hi ich befinde mich zurzeit in ausbildung habe gekündigt u die kündiung am 01.04.2013 abgeschickt vertraglich habe ich eine kündigungsfrist von 4 wochen habe in die Kündigung reingeschrieben
hiermit kündige ich den Ausbildungsvertrag, den ich am 20.09.2012 mit Ihnen geschlossen habe, unter Einhaltung der vertraglichen Frist von vier Wochen zum 01.04.2013.
Bin mir nicht sicher ob es so stimmt
hiermit kündige ich den Ausbildungsvertrag, den ich am 20.09.2012 mit Ihnen geschlossen habe, unter Einhaltung der vertraglichen Frist von vier Wochen zum 01.04.2013.
Bin mir nicht sicher ob es so stimmt
Antworten (7)
Definitiv ist die Kündigung zum 01.04.2013 nicht wirksam. Damit hältst du die Kündigungsfrist nicht ein.
Außer der Tatsache, dass die Kündigung ungültig ist, weil Du als Termin das Datum IN 4 Wochen angeben musst, musst Du auch einen trifftigen Grund haben (z.B. weil Du in einen anderen Beruf wechseln willst). D.h. Du musst Dir darüber im klaren sein, dass Du Deinen bisher erlernten Beruf nicht nochmals in einem anderen Betrieb lernen kannst. Ansonsten sollte Dir auch beusst sein, dass Dein Unternehmen Schadensersatz von Dir verlangen kann. Vielleicht solltest Du erst einmal mit der IHK/ HWK reden, bevor Du einen solchen Schritt gehst!
Weiter Infos findest Du hier und im Unterricht der Berufsschule!!
Weiter Infos findest Du hier und im Unterricht der Berufsschule!!
Konfusius: vielleicht möchte er einfach nur den Betrieb wechseln, wobei ich in dem Fall einen Aufhebungsvertrag empfehlen würde (allerdings muss da der Betrieb zustimmen, man sichert sich allerdings gegen Schadensersatzansprüche etc pp. ab).
Vielleicht hat der Gast XYZ auch einfach nur gemerkt, dass diese Ausbildung nicht zu ihm passt. Es gäbe viele Gründe und nicht nur den einen von dir angedeuteten. Also bitte nicht vorschnell urteilen.
Kontakt zur IHK/ HK/ AK/ wasauchimmerfüreinekammer ist ebenfalls von mir zu empfehlen und dann mal schauen.
Vielleicht hat der Gast XYZ auch einfach nur gemerkt, dass diese Ausbildung nicht zu ihm passt. Es gäbe viele Gründe und nicht nur den einen von dir angedeuteten. Also bitte nicht vorschnell urteilen.
Kontakt zur IHK/ HK/ AK/ wasauchimmerfüreinekammer ist ebenfalls von mir zu empfehlen und dann mal schauen.
Rocktan: schaue mal hier unter angegeben Link nach...
[url=Kündigung nach der Probezeit][/url]
Damit du wenigstens ein wenig Wissen aneignest. bzw den versuch unternehmen kannst.
[url=Kündigung nach der Probezeit][/url]
Damit du wenigstens ein wenig Wissen aneignest. bzw den versuch unternehmen kannst.