Kündigung zu welchem Monat genau?
Im Mietvertrag steht, dass man mindestens ein Jahr in der Wohnung wohnen muss, also bis zum 01.11., stimmt es, dass man dann erst zum 01.12. die Wohnung kündigen kann? Das war die Aussage der Hausverwaltung...
Antworten (7)
Na ja, technisch ist hier die Rede von einer Kündigung zum 30.11. oder zum 31.10.
Wann da bei dir das Jahr voll wäre, musst du uns sagen
Wann da bei dir das Jahr voll wäre, musst du uns sagen
Mag zwar sein, es wurde mitten im Monat ein Mietvertrag geschlossen, unter normaler Mietdauer ist die Kündigung zum 30.10. Bei 01.11. als Einzugsdatum und dadurch Kündigungstermin wäre länger als ein Jahr.
Ein Mietvertrag endet nicht am Monatsanfang, sondern am Monatsende. Wenn der Mietvertrag am 01.11. begann, dann läuft er bis zum 31.10. des Folgejahres. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist kann er somit zum 31.10. (nicht zum 01.11.) gekündigt werden.
Bei einem Beginn des Mietvertrages zum 01.11. endet die Mindestfrist von einem Jahr am 31.10. des Folgejahres. Zu diesem Datum kann man kündigen.
Beginnt der Mietvertrag nach dem 01.11 (warum auch immer man so etwas tut), z.B. am 15.11, dann endet das Wohnjahr am in diesem Fall 14.11. Da eine Kündigung in aller Regel nur zum Monatsende möglich ist, wäre dann der Kündigungstermin der 30.11.
Man kündigt zum Monatsende, lass Dir von der Hausverwaltung keinen Bären aufbinden.
Beginnt der Mietvertrag nach dem 01.11 (warum auch immer man so etwas tut), z.B. am 15.11, dann endet das Wohnjahr am in diesem Fall 14.11. Da eine Kündigung in aller Regel nur zum Monatsende möglich ist, wäre dann der Kündigungstermin der 30.11.
Man kündigt zum Monatsende, lass Dir von der Hausverwaltung keinen Bären aufbinden.