Parken vor Privatgrundstück
Wir haben ein Haus, welches an den öffentlichen Gehweg grenzt. Der Gehweg bestand vor 20 Jahren nur aus roter Asche, die bei Winterdienst und Regengüssen immer "wegschwamm". Unabhängig davon schleppte man den Dreck immer in sein mühsam sanierte Haus (1914).Frage bei der Stadt nach Befestigung: negativ, "das Stadtsäckel ist leer" , eine Befestigung wurde uns unter Auflagen wie und was auf eigene Kosten zugestanden und genehmigt (schriftlich). Wir sanierten und ließen PflastS auf eigene Kosten verlegen. Seitdem parke ich meinen Pkw auf diesem Stückchen Plaster vor dem Haus. Ich hab ihn nun verkauft und suche einen andere, der Platz wird nur sporadisch von meinem Mann genutzt. Jetzt zum Thema: Gegenüber wohnt eine ältee Dame, die ihren Pkw vor ihrem Hause abstellt. Ihre Tochter wohnt seit Monaten schon gemeinsam mit ihr in einer 1-Zimmerwohnung. Heute morgen, um 06:30 kam die Tochter vom Zeitungsaustragen zurück und setzte ihren Pkw vor unsere Tür. Ich sprach sie an und bat sie, den Wagen wegzusetzen, da ich heute meinen dahinsetzen werde. Sie schimpfte und meinte, ich hätte keine Rechte und bei Gericht käme ich nicht damit durch. Daraufhin fragte ich sie, ob sie denn hier wohne, was sie verneinte und bat sie, die Gewohnheiten der Nachbarn zu akzeptieren, bzw. mit denen zu sprechen und nicht einfach machen und schimpfen. Darauf beschimpfte sie mich als Spießer. (Die Mutter ist ca. 63, die Tochter ca. 40). Wie geht man damit um? Es muss noch erwähnt werden, dass ihr Auto wie ein fahrender Müllcontainer aussieht, von innen wie auch von aussen.
Antworten (6)
Ich kann nachvollziehen, daß Sie sich ärgern, aber, auch wenn Sie die Fläche auf eigene Kosten saniert oder hergestellt haben, bleibt es eine öffentliche Fläche. Wenn Parken grundsätzlich auf dieser erlaubt ist, darf dort parken wer will, unahhängig davon, wo er wohnt und wie das Fahrzeug ausschaut.
@Gast,
auf ihrem Grundstück und vor Ihrer Einfahrt darf nicht geparkt werden.
Ansonsten darf von jedem dort geparkt werden, falls die Stadt/Gemeinde kein Parkverbot angebracht hat.
Die 40-jährige, mit ihrem fahrenden Müllcontainer hat Recht mit ihrem Schimpfen und dem Verweis dass Sie keine Sonderrechte haben.
Sie sollten sich "höflichst" endschuldigen!!!
auf ihrem Grundstück und vor Ihrer Einfahrt darf nicht geparkt werden.
Ansonsten darf von jedem dort geparkt werden, falls die Stadt/Gemeinde kein Parkverbot angebracht hat.
Die 40-jährige, mit ihrem fahrenden Müllcontainer hat Recht mit ihrem Schimpfen und dem Verweis dass Sie keine Sonderrechte haben.
Sie sollten sich "höflichst" endschuldigen!!!
@Gast, na da habe Sie sich ganz schön lächerlich gemacht und blamiert. Gott sei Dank hat sich die junge Frau nicht wegjagen lassen.
Entschuldigen, ja unbedingt.
Entschuldigen, ja unbedingt.
Hallo Gast,
Sie können im Öffentlichen Raum keine Privilegien reklamieren: Gewohnheiten sind keine Rechte.
@akman: bitte bei der hiesigen Amtssprache bleiben.
Bei bab.la gefunden:
affetmek: amnestieren, vergeben, begnadigen, verzeihen, jdm. verzeihen, beimessen, entschuldigen.
Gute Idee!
Sie können im Öffentlichen Raum keine Privilegien reklamieren: Gewohnheiten sind keine Rechte.
@akman: bitte bei der hiesigen Amtssprache bleiben.
Bei bab.la gefunden:
affetmek: amnestieren, vergeben, begnadigen, verzeihen, jdm. verzeihen, beimessen, entschuldigen.
Gute Idee!