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Gast

Pflicht zur Änderung der Lohnsteuerklasse

Ist man verpflichtet nach einer Trennung und Ablauf des Trennungsjahres von sich aus die Lohnsteuerklasse zu wechseln? Gibt es eine Pflicht, sich selbst über sowas zu erkundigen oder ist das Finanzamt verpflichtet, einen darüber zu informieren, dass man das muss?
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Antworten (2)
Skorti
Änderung der Steuerklasse immer fürs ganze Kalenderjahr. Bei Heirat rückwirkend, bei Trennung nicht. Also 1.1. des Folgejahres.
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bipail
wenn Sie das nicht von sich aus machen, kann das eine dicke Steuernachzahlung geben. z.B. wenn Sie vn der Steuerklasse III in die Klasse I rutschen
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