Leno
Mietvertrag: Nichtbezahlung und Nichtnutzung von Kabel Deutschland
Als Mieter einer Wohnung eines Eigentümers mit 19 Wohnungen, ziehe ich innerhalb des Hause vom EG ins DG (DVB-T Empfang reicht uns). Da ich ab 2013 im Sommerhalbjahr nur sehr selten in der Wohnung sein werde, möchte ich beim Abschluss des neuen Mietvertrages als Altmieter keinen Kabelanschluss mehr mit bezahlen. Hausverwaltung sagt: "Geht nicht, muss mit bezahlt werden." Technisch gesehen kann der Wohnungsanschluss blockiert werden. Wie ist die rechtliche Lage?
Antworten (2)
Ich hatte einmal einen ähnlich gelagerten Fall. Allerdings in einer Eigentumswohnung. Nach Abschluss des Kaufes und Einzug habe ich, nachdem ich die erste Rechnung vom Kabelbetreiber bekommen habe, widersprochen, und den Betreiber aufgefordert, das Kabel stillzulegen (meines Wissens kann dazu eine "Sperrdose" installiert werden). Die darauf folgenden 13 Jahre habe ich nichts mehr gehört von dem Kabelbetreiber. Gesperrt wurde das Kabel auch nicht, aber berechnet auch nichts.
Das nur am Rande. ich denke, es muss möglich sein, die Kabelgebühr zu umgehen, wenn es eine nicht erwünschte Leistung darstellt. Man kann sich zwar bald nicht mehr vor den Grundgebühren drücken, aber man kann m. E. nicht zum Kabelkonsumenten gezwungen werden. Ich empfehle den Ratschlag eines Fachanwaltes (Rechtsschutz?) oder dt. Mieterbund.
Die Aussage der Hausverwaltung stellt nur eine unbedeutende Meinung dar
Das nur am Rande. ich denke, es muss möglich sein, die Kabelgebühr zu umgehen, wenn es eine nicht erwünschte Leistung darstellt. Man kann sich zwar bald nicht mehr vor den Grundgebühren drücken, aber man kann m. E. nicht zum Kabelkonsumenten gezwungen werden. Ich empfehle den Ratschlag eines Fachanwaltes (Rechtsschutz?) oder dt. Mieterbund.
Die Aussage der Hausverwaltung stellt nur eine unbedeutende Meinung dar
Die Vereinbarungen im Mietvertrag regeln das.
In der Teilungserklärung verpflichten sich die Miteigentümer meist, die Kosten für den gemeinsamen Kabeanschluß anteilig zu übernehmen. Das ist vor allem im Interesse des Kabebetreibers, der bietet das Herstellen des Hausanschlusses bei Mehrfamilienwohhäusern meist günstig an und verdient sein Geld mit den Nutzungsgebühren.
Eigentümer, die Ihre Wohnung dann vermieten, nehmen den gemeinsamen Breitbandanschluß in den Mietvertrag auf, damit ist der Kabelanschluß in den Nebenkosten enthalten und ist zu bezahlen, ob er genutzt wird oder nicht.
In der Teilungserklärung verpflichten sich die Miteigentümer meist, die Kosten für den gemeinsamen Kabeanschluß anteilig zu übernehmen. Das ist vor allem im Interesse des Kabebetreibers, der bietet das Herstellen des Hausanschlusses bei Mehrfamilienwohhäusern meist günstig an und verdient sein Geld mit den Nutzungsgebühren.
Eigentümer, die Ihre Wohnung dann vermieten, nehmen den gemeinsamen Breitbandanschluß in den Mietvertrag auf, damit ist der Kabelanschluß in den Nebenkosten enthalten und ist zu bezahlen, ob er genutzt wird oder nicht.