Alle Beiträge zum Thema: PFLICHT
Berufsschulpflicht (NRW)
Ich besuche die 11. Klasse (Gymnasiale Oberstufe auf einem Berufskolleg) und bin 18 Jahre alt. (September 2004) Ich habe bemerkt, dass der Laufbahn „Ingenieurswissenschaften“ das letze ist womit ich mein Abitur schaffen kann, da ich unvorstellbare Lernlücken im Fach Mathematik habe und dieser Laufbahn basiert leider auf Mathe. Kurz über meine Pläne: Seit drei Jahren geht mein Weg in Richtung Zoll oder Polizeibeamter, ich weiß, dass ich nicht unbedingt ein Abi brauche aber gehobener Dienst mit dualem Studium wäre später auch ganz praktisch, und somit habe ich mich für ein Abitur entschieden. Die Sache ist, ich schaffe es nicht wenn ich als Leistungsfach Mathe habe und ich habe mich informiert, dass es an anderen Schulen Abitur- Laufbahnen gibt wie z.B. Geschtaltungstechnik wo ich kein Mathe als Leistungsfach haben würde. Ich würde mich an einer Schule mit Gestaltungstechnik oder Soziales (Gymnasiale Oberstufe) für den neuen Schuljahr anmelden und meine Frage ist wie ich es schaffen soll die Berufsschulpflicht SEK II nicht zu verletzen wenn ich bevor wir die Zegnisse für dieses Halbjahr bekommen, das Berufskolleg verlasse damit ich dieses Halbjahreszeugnis nicht habe weil es wird keine positiven Auswirkungen für die neue Schule haben sondern eher negative. Ich könnte mir einen befristeten Job suchen den ich bis zum neuen Schuljahr machen kann damit ich irgendwas mache. Ich weiß aber nicht wie ich es schaffen soll die Schulpflicht nicht zu verletzen und ich bräuchte schnellstmöglich Hilfe, denn Mitte November bekommen wir die Zeugnisse. Ich danke ihnen im Voraus!
Impfpflicht für Pflegekräfte
Warum müssen Pflegekräfte sich impfen lassen? Wen sollen sie schützen, wenn sie dann doch an covid erkranken können? Welchen Sinn macht das? Aktuell ist meine Lebensgefährtin erkrankt (beschäftigt in der Pfläge) trotz Impfung und im Dezember gebootet.
Mietvertrag: Nichtbezahlung und Nichtnutzung von Kabel Deutschland
Als Mieter einer Wohnung eines Eigentümers mit 19 Wohnungen, ziehe ich innerhalb des Hause vom EG ins DG (DVB-T Empfang reicht uns). Da ich ab 2013 im Sommerhalbjahr nur sehr selten in der Wohnung sein werde, möchte ich beim Abschluss des neuen Mietvertrages als Altmieter keinen Kabelanschluss mehr mit bezahlen. Hausverwaltung sagt: "Geht nicht, muss mit bezahlt werden." Technisch gesehen kann der Wohnungsanschluss blockiert werden. Wie ist die rechtliche Lage?
Warum kann sich die Bankbranche nicht von der Krawatten-Pflicht losreissen?!
Wenn ihr's wisst, Bitte. Wenn nicht, was denkt ihr?
Brauche ich unbedingt eine Roller Versicherung?
Ich möchte mir ein kleines Moped oder einen Motorroller anschaffen. Benötige ich dafür zwingend eine Roller Versicherung oder gibt es eine Möglichkeit, ohne Versicherung zu fahren?